Dritte Startbahn: Gegner durch Prozess nicht überzeugt
Den Startbahngegner zufolge konnte der Bedarf für eine dritte Piste am Flughafen München durch den Prozess nicht erwiesen werden.
München – Die Gegner der geplanten Flughafenerweiterung in München sehen den Bedarf für die dritte Startbahn durch den zu Ende gehenden Prozess nicht erwiesen.
„Die Eingriffe in die Rechte der Kläger sind daher nicht zu rechtfertigen“, sagte der Anwalt der betroffenen Kommunen am Donnerstag vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München.
Er verwies vor allem auf die Lärmbelästigung durch die über Wohngebiete fliegenden Jets. Ebenso wie der Anwalt des Bundes Naturschutz in Bayern (BN) beantragte er, die Baugenehmigung für die 1,2 Milliarden teure Piste aufzuheben.
Das Gericht verhandelt seit März 2013 über eine Reihe von Klagen gegen das Verkehrsprojekt. Die vier Kilometer lange Startbahn würde auf dem zweitgrößten deutschen Airport stündlich bis zu 30 weitere Flugbewegungen ermöglichen. 120 wären es dann auf alle drei Pisten verteilt.
Mit einem Urteil wird im Februar oder März gerechnet.
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