Dritte Startbahn: Die Frist läuft ab

MÜNCHEN - Ein bisschen spannend machen es die Gegner der dritten Startbahn schon. Bis Donnerstagnachmittag lagen beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München gerade mal zwei Klagen gegen das Milliarden-Projekt im Erdinger Moos vor. Die Frist für Einsprüche endet Freitag, Punkt 24 Uhr.
Noch während die Regierung von Oberbayern das Planfeststellungsverfahren durchführte, hatten eine ganze Reihe von Kommunen und Verbänden im Falle eines positiven Abschlusses Klagen angekündigt. Unter anderem der Landkreis und die Stadt Freising sowie die direkt betroffenen Gemeinden Berglern und Oberding. Auch der Bund Naturschutz hat sich in die juristische Phalanx gegen das umstrittene Projekt eingereiht. Und eine ganze Reihe von Einzelpersonen, die stellvertretend für Anti-Startbahn-Initiativen antreten.
„Dass die Abgabefrist ausgeschöpft wird, ist nicht ungewöhnlich” erklärt eine VGH-Sprecherin der AZ. Schließlich ist das Verfahren kompliziert und die Faktenlage komplex. Im Freisinger Rathaus gab’s angesichts des bevorstehenden Abgabeschlusses lediglich die lakonische Aussage, man werde „fristgerecht Klage erheben”.
Rein juristisch geht es bei den Klagen um zwei Themenbereiche. Nämlich um Anträge gegen den – von der Regierung von Oberbayern beschlossenen – sofortigen Baubeginn. Außerdem um das Grundsätzliche: Bau der Start- und Landebahn – ja oder nein.
Dass noch während der gerichtlichen Klärung des Streitfalls die Bagger anrollen – was rechtlich möglich wäre –, ist aber nicht zu erwarten. Flughafen-Chef Michael Kerkloh hatte bereits vor Monaten erklärt, er wolle erst dann mit dem Bau beginnen, wenn das Gericht das Projekt an sich für zulässig erklärt hat.