Dritte Startbahn: Bundesverwaltungsgericht bestätigt Genehmigung

Dem Bau der dritten Startbahn am Münchner Flughafen steht aus Sicht des Bundesverwaltungsgerichts nichts im Wege.
dpa, az |
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Hier soll sie liegen: Die dritte Startbahn ist nicht klein zu kriegen.
FMG Hier soll sie liegen: Die dritte Startbahn ist nicht klein zu kriegen.

Dem Bau der dritten Startbahn am Münchner Flughafen steht aus Sicht des Bundesverwaltungsgerichts nichts im Wege.

München/Leipzig - Das höchste deutsche Gericht in Verwaltungsstreitsachen wies am Mittwoch die Nichtzulassungsbeschwerde des Bundes Naturschutz in Bayern (BN) und mehrerer Privatkläger ab. Dies bestätigte Christine Margraf vom BN der Deutschen Presse-Agentur.

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Damit hat das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH) vom Februar 2014 Bestand. Der VGH hatte damals grünes Licht für den Bau der milliardenteuren Piste gegeben und keine Revision zugelassen.

"Attaching wird zerstört!"

Die Bürgerinitiative Attaching zeiogte sich enttäuscht vom Urteil: "Mit der Ablehnung der Revision zur 3. Start-und Landebahn am Flughafen München wird das bayerische Dorf Attaching und damit die Heimat von knapp 1000 bayerischen Bürgern zerstört. Es ist nicht verständlich, wie eine solch menschenverachtende Planfeststellung vor dem Bundesverwaltungsgericht Bestand haben kann."

Unterstützung erhält die BI Attaching von den Freien Wählern. Der Freisinger FREIE WÄHLER-Landtagsabgeordnete Benno Zierer äußerte sich nach dem Urteil: „Es ist bedauerlich, dass Privatkläger und Bund Naturschutz keine Gelegenheit erhielten, ihre stichhaltigen Argumente gegen die dritte Startbahn vor der höchsten Instanz vorzubringen.“

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Prognose und Ausbaubedarf für den Flughafen München bestätigt

Anders die Stimmung bei den Verantwortlichen der Flughafen München GmbH (FMG). Dort zeigte man sich nach der Entscheidung in Leipzig positiv gestimmt. „Mit den heutigen Entscheidungen haben wir nun die Bestandskraft unserer Ausbaugenehmigung und damit Rechtssicherheit für dieses so wichtige Ausbauvorhaben erreicht“, erklärte der Vorsitzende der FMG-Geschäftsführung, Dr. Michael Kerkloh.

Durch das Urteil und die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes sieht man sich beim FMG im Recht. So werden laut Presseschreiben die Luftverkehrsprognose und der Ausbaubedarf für den Flughafen München bestätigt.

Für den Flughafenchef ist mit dem Abschluss des Gerichtverfahrens ein entscheidender Meilenstein auf dem Weg zur dritten Start- und Landebahn erreicht: „Nun liegt die endgültige Entscheidung über die Realisierung der dringend benötigten Kapazitätserweiterung bei unseren drei Gesellschaftern. Ich bin zuversichtlich, dass sie diese Chance zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung des Airports nutzen und unseren Flughafen als wichtigen Standortfaktor sowie als Wirtschafts- und Beschäftigungsmotor für ganz Bayern langfristig absichern werden."

"Deutsche Luftfahrt ist eine Wachstumsbranche"

Unterstützung erhält der Münchner Flughafen vom Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft. "Die dritte Bahn am Münchner Flughafen ist eine der zentralen Ausbaumaßnahmen für den Luftverkehrsstandort Deutschland. Nach den letzten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts muss die Politik nun die für Bayern und Deutschland wichtige Erweiterung auf den Weg bringen. Jetzt muss sie die Zukunft anpacken", sagt Klaus-Peter Siegloch, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft.

"Die deutsche Luftfahrt ist eine Wachstumsbranche, die Wirtschaftskraft, Arbeitsplätze und Mobilität für die Menschen bringt. Nach 10jähriger Planung für die dritte Startbahn am Münchner Flughafen und der abschließenden juristischen Klärung heute, kann nun die Erfolgsgeschichte dieses Flughafens fortgeschrieben werden", so Siegloch.

Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) wurde 2010 als gemeinsame Interessenvertretung der deutschen Luftverkehrswirtschaft gegründet. Mitglieder des Verbandes sind die Fluggesellschaften, Flughäfen, die Deutsche Flugsicherung und weitere Leistungsanbieter im deutschen Luftverkehr. Die Luftverkehrswirtschaft ermöglicht Mobilität für jährlich über 200 Mio. Fluggäste und trägt mit dem Transport von Waren im Wert von über 200 Mrd. EUR zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland bei. Die Luftfahrt beschäftigt in Deutschland mehr als 800 000 Menschen.

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Nach Bundesverwaltungsgericht: Bundesverfassungsgericht oder Europäischer Gerichtshof

Der BN erwägt allerdings, die Planung vor dem Europäischen Gerichtshof überprüfen zu lassen. „Wir können diese Entscheidung nicht nachvollziehen.“ äußert sich Prof. Dr. Hubert Weiger, Landesvorsitzender des BUND Naturschutz in Bayern e.V. (BN) in einer ersten Reaktion. „Es ist für uns völlig unverständlich, dass auch das Bundesverwaltungsgerichtoffensichtlich keine intensivere Prüfung des Bedarfs für die 3. Bahn für nötig hält und die immensen Eingriffe in europäische Schutzgebiete und Grundeigentum für rechtlich korrekt hält.“ so Weiger.

Richard Mergner, der Landesbeauftragte des BN fordert nun: „Wir fordern daher zum einen, dass das Münchner Votum gegen die 3. Bahn von 2013 auch von der CSU respektiert und beachtet wird. Um die Diskussion aber ein für alle mal zu beenden, brauchen wir aber auch eine endgültige politische Entscheidung, in der die CSU klar bekennen muss, was ihr wichtiger ist: Bürgernähe, Klimaschutz, verantwortlicher Umgang mit knappen Ressourcen und Erhalt der Heimat oder die Interessen der Lufthansa.“

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"Weder Bayern noch München braucht die 3. Startbahn"

„Weder Bayern noch München braucht die 3. Startbahn, nur die Lufthansa würde davon profitieren. Die Realität am Flughafen München bestätigt seit nunmehr 7 Jahren die Argumente der Startbahngegner.“ ergänzt Dr. Christine Margraf, Leiterin der Fachabteilung des BN. „Wir appellieren daher an den Münchner Stadtrat, am Bürgervotum gegen die 3. Bahn festzuhalten.“

Die Privatkläger rufen womöglich das Bundesverfassungsgericht an. Ohnedies liegt das Projekt politisch auf Eis, da sich die Stadt München als einer der drei Flughafengesellschafter an einen ablehnenden Bürgerentscheid vom Juni 2012 zum Bau der Startbahn gebunden fühlt.

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