Dritte Startbahn am Münchner Flughafen genehmigt

Jetzt ist es durch: Die Regierung von Oberbayern hat den umstrittenen Bau der dritten Start- und Landebahn am Münchner Flughafen genehmigt.
München – Die Regierung von Oberbayern hat den umstrittenen Bau der dritten Start- und Landebahn am Münchner Flughafen genehmigt. Gutachten hätten den Bedarf bestätigt, teilte die Behörde am Dienstag mit. Der Ausbau gewährleiste langfristig die Drehkreuzfunktion des zweitgrößten deutschen Flughafens.
Mit dem Planfeststellungsbeschluss sei die rechtliche Grundlage für eine der bedeutendsten Infrastrukturprojekte in Oberbayern in den kommenden Jahren geschaffen. Anwohner und Naturschützer haben bereits Proteste und Klagen angekündigt. Sie warnen vor Lärm, Abgasbelastung und Naturzerstörung.
Die Regierung von Oberbayern verband ihren Bescheid mit zahlreichen Nebenbestimmungen. So soll der Flugbetrieb auf der dritten Bahn nur von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr zulässig sein. In dem besonders betroffenen Freisinger Ortsteil Attaching setzte die Behörde ein Entschädigungsgebiet fest. Rund 100 Grundstückseigentümer können dort statt Schallschutzmaßnahmen oder Entschädigungen auch verlangen, dass das Grundstück von der Flughafengesellschaft zum Verkehrswert aus dem Jahr 2007 übernommen wird.