Dreister Trickbetrug in München: Angeblicher BKA-Präsident will Rentner ausweisen

Wenn der BKA-Präsident anruft und einem mitteilt, man sei der Geschäftsführer eines Pornorings, dann ist man entweder wirklich kriminell - oder aber es handelt sich um einen dreisten Trickbetrug.
Nina Job |
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Am Telefon ist Holger Münch, Präsident des BKA? Diese Geschichte kam einem Paar komisch vor.
imago, dpa Am Telefon ist Holger Münch, Präsident des BKA? Diese Geschichte kam einem Paar komisch vor.

München - Die Maschen der Trickbetrüger sind vielfältig. Mit immer neuen Lügenstorys versuchen sie insbesondere Rentner um ihre Ersparnisse zu bringen. Nun gab sich ein Anrufer eine besonders dreiste Schein-Identität: Er stellte sich als Chef des Bundeskriminalamtes (BKA) vor – und hatte damit fast Erfolg.

Der bislang unbekannte Mann rief am 5. Januar bei einem 81-jährigen Münchner an und behauptete, BKA-Präsident Holger Münch zu sein. Der Anrufer jagte dem Rentner einen großen Schreck ein. Denn er behauptete, dass in der Türkei gegen den 81-Jährigen ermittelt würde, da er Geschäftsführer eines Pornoringes sei. Und es kam noch schlimmer: Der Anrufer behauptete, dass der Rentner nun zur Auslieferung an die Türkei ausgeschrieben sei.

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Während des Gesprächs fragte der falsche Holger Münch nach den Kontodaten und Kontoständen des Rentners, die dieser auch preisgab. Schließlich fragte der vermeintliche BKA-Chef auch noch nach Schmuck, Bargeld und anderen Wertgegenständen im Haus. Wieder gab der 81-Jährige bereitwillig Auskunft. Ja, er habe Geld und Schmuck in der Wohnung.

Misstrauische Ehefrau vereitelt den Betrug

Schließlich schaltete sich die fünf Jahre jüngere Ehefrau des Münchners in das Gespräch ein. Sie witterte den Betrug und forderte den Anrufer auf, per Mail eine Kopie des Dienstausweises zu schicken.

Doch statt der Kopie übersandte der Anrufer eine „Schweigepflichterklärung“. Darin stand, dass unter keinen Umständen mit Dritten über den Sachverhalt gesprochen werden dürfe, da sich die Eheleute sonst strafbar machen würden. Damit war das Gespräch erst einmal beendet.

Vier Tage später meldete sich der Anrufer erneut und fragte nach der Schweigepflichterklärung. Außerdem verlangte er eine Kaution, um die Auslieferung zu verhindern. Da wandten sich die Eheleute schließlich an die Polizei.

Ein Schaden ist dem 81-Jährigen und seiner Frau durch den Betrüger glücklicherweise nicht entstanden.

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