Drei Menschen tot: Raser darf auf Führerschein hoffen

München - Er ist im Jahre 2017 mit seinem BMW auf der Wasserburger Landstraße in einen Opel Corsa gerast. Drei Menschen starben unmittelbar nach dem Unfall oder am Tag drauf. Dafür sitzt Johannes B. (65, Name geändert) derzeit in Haft.
Spätestens 2026 ist er wieder frei
Das Landgericht hatte ihn im Jahre 2019 zunächst zu vier Jahren Haft wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. In der Berufung wurde die Haftstrafe im Oktober 2021 auf drei Jahre und neun Monate Haft abgemildert. Die Haft hat er im Juni angetreten. Johannes B. wird also spätestens im März 2026 aus der Haft entlassen, doch der 65-Jährige macht sich offenbar schon Gedanken um seine Zukunft.
Er will seinen Führerschein wiederhaben
Zum Beispiel seinen Führerschein. Das Landgericht hatte eine lebenslange Sperre für den Führerscheinerwerb verhängt. Damit wollte sich der Mann aber nicht abfinden. Am Dienstag kam es vor der Strafkammer des Landgerichts zur erneuten Verhandlung in dem Fall.
Das geschah 2017
Das war geschehen: Am frühen Abend des 16. September 2017 ist eine französische Familie in einem gemieteten Opel Corsa auf dem Weg zu einer Feier. Im Wagen sitzt ein Geschwisterpaar, die Mutter und der Freund der Tochter. Sie haben sich für das Fest bayerische Kleidung angezogen. Gegen 19.30 Uhr erreichen sie die Kreuzung Wasserburger Landstraße/Jagdhornstraße, die Ampel ist rot. Das Auto hält.
Die Unfallursache ist noch immer unklar
In diesem Moment rast ein BMW mit über 120 Stundenkilometern Geschwindigkeit heran und fährt ungebremst auf. Der Opel fliegt fast 100 Meter über die Kreuzung und fängt Feuer. Die damals 68-jährige Mutter überlebt schwer verletzt. Sie ist heute ein Pflegefall. Warum Johannes B. trotz klarer Sicht den Unfall verursacht, ist bis heute ungeklärt.
Gab es gesundheitliche Probleme?
Lag es an gesundheitlichen Problemen? Verteidiger Hartmut Wächtler erklärt, dass sein Mandant bis zu dem dramatischen Unfall 42 Jahre lang absolut unfallfrei geblieben war. In Flensburg habe Johannes B. nicht einen einzigen Punkt gesammelt. Er sei vielmehr ein "pingeliger Fahrer".
Wächtler sieht einen Widerspruch im Urteil von 2021. Mal sei eine gesundheitliche Beeinträchtigung ausgeschlossen worden, dann wieder nicht. Das sah das Bayerische Oberste Landesgericht offenbar ähnlich und kippte die lebenslange Sperre.
Das fordert die Staatsanwaltschaft
Wenn eine lebenslange Sperre in diesem Fall juristisch also nicht möglich sei, fordert die Staatsanwaltschaft, dass der Mann weitere vier Jahre keinen Führerschein machen darf. Dem 65-Jährigen war bereits nach dem Unfall der Führerschein entzogen worden. Die Vertreterin der Angehörigen findet sogar fünf weitere Jahre angemessen.
Siebeneinhalb Jahren Führerscheinsperre
Der Richter belässt es gestern schließlich bei weiteren zweieinhalb Jahren ohne Führerschein. Damit wird der Unfallverursacher mit insgesamt siebeneinhalb Jahren Führerscheinsperre bestraft. Das ist eine relativ harte Strafe, findet der Richter, angesichts des Dramas, das dahinter steht, sei dies aber auch durchaus verständlich.
Die Angehörigen kamen nicht
Die Angehörigen der Opfer bleiben der erneuten Verhandlung fern. Schon bei der Berufung war nur der Vater des getöteten Geschwisterpaares im Gerichtssaal gewesen. Die Familie des dritten Opfers kam nicht. Das passive Verhalten des Angeklagten sei ihnen nicht mehr erträglich gewesen, erklärte ihr Anwalt seinerzeit. Immerhin: Johannes B. sagte damals am Ende noch, es tue ihm leid, er könne, was er getan habe, aber nicht rückgängig machen.