Drei Jahre und neun Monate Haft für Hoeneß-Epresser

Dummheit schützt vor Strafe nicht: Thomas S. (51) wollte viel Geld vom Ex-Bayern-Boss – und geht drei Jahre und neun Monate in den Knast.
von  John Schneider
Der Angeklagte Thomas Z. S. hält sich im Verhandlungssaal im Landgericht in München einen Schreibblock vors Gesicht. Der mutmaßliche Erpresser des ehemaligen Bayern-Präsidenten Uli Hoeneß hat ein umfassendes Geständnis abgelegt.
Der Angeklagte Thomas Z. S. hält sich im Verhandlungssaal im Landgericht in München einen Schreibblock vors Gesicht. Der mutmaßliche Erpresser des ehemaligen Bayern-Präsidenten Uli Hoeneß hat ein umfassendes Geständnis abgelegt. © dpa

München Es ist ein letzter Versuch, das Gericht milde zu stimmen: Thomas S. (51) hat sich am Dienstag zum Abschluss der Verhandlung gegen ihn die Brille auf die Stirn hochgeschoben und richtet sich noch einmal an die Richter und Schöffen: „Die Tat tut mir sehr leid. Mein Handeln in dieser Situation, in der ich nicht mehr ein noch aus wusste, bereue ich zutiefst.“ Die versuchte Erpressung empfindet er im Nachhinein selber als eine „selbstzerstörende Idee“.

Ob der Appell genützt hat? Jedenfalls bleibt die 2. Strafkammer des Landgerichts unter den vier Jahren und drei Monaten Haft, die Staatsanwalt Klaus Reichenberger gefordert hat. Genauer gesagt ein halbes Jahr.
Thomas S. hatte auf recht dilettantische Art versucht, mit einem Drohbrief 215 000 Euro aus dem ehemaligen Fußball-Funktionär herauszupressen. Bei der Übergabe schlug die Polizei zu. Der Möchtegern-Erpresser hatte die Einsatzkräfte am Übergabeort nicht bemerkt. Sein Fluchtversuch wurde von einem Zivilbeamten gestoppt. Thomas S. wanderte in U-Haft.

Hoeneß-Erpresser: Deshalb muss er ins Gefängnis

Es ist bereits die zwölfte Verurteilung des 51-Jährigen. Elf Mal haben ihn die Strafen – für Betrug, Unterschlagung, Diebstahl, Raub, Urkundenfälschung oder Fahrens ohne Fahrerlaubnis – nicht zur Einsicht und Umkehr bringen können.

Warum er sich Hoeneß als Opfer aussuchte? Über das Urteil gegen den Steuerhinterzieher hatte sich der verhinderte Erpresser geärgert. Er war in einem Fall für bei seinen Delikten teilweise härter bestraft worden. Und Neid sei im Leben von Thomas S. immer ein großes Thema gewesen, hatte ein Gutachter festgestellt. Er bescheinigte dem Angeklagten „parasitäres Verhalten“. Leidtragende ist auch seine derzeitige Lebensgefährtin, die der hoch verschuldete Mann mit in den Ruin trieb.

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Aber vor allem für das Erpressungsopfer war es eine böse Erfahrung. Er habe Angst um seine Familie gehabt, fürchtete insbesondere Nachahmer, hatte Uli Hoeneß den Ermittlern berichtet. Er habe damals unter Schlaflosigkeit gelitten. Was vor allem am bevorstehenden Haftantritt gelegen haben dürfte. Der Erpresserbrief wird diese Nervosität wohl noch gesteigert haben.

Hoeneß ist nach Ansicht des Vorsitzenden Richters Oliver Ottmann schon aufgrund seiner Prominenz besonders angreifbar. Er sei bekannt „wie ein bunter Hund“ und hätte sich im Gefängnis nicht verstecken können, um möglichen Attacken zu entgehen. „Der mächtige Mann Hoeneß auf einmal machtlos“, so fasste Ottmann gestern in der Urteilsbegründung den Eindruck der ermittelnden Polizisten zusammen.

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Zugunsten von Thomas S. sprach das schnelle Geständnis, das Uli und Susi Hoeneß einen Auftritt als Zeugen ersparte. Der Verteidiger fand sogar, dass zwei Jahre und sechs Monate als Strafe reichen würden. Schließlich habe sein Mandant ja nicht mit Gewalt gedroht, sondern lediglich mit der Verhinderung von Haftlockerungen.

Genau die wird es jetzt für den prominenten Landsberger Häftling geben: Weihnachten wird der 62-Jährige Ausgang bekommen, um mit seiner Familie zu feiern. Und bereits im Januar könnte Hoeneß Freigänger werden.

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