Drei Jahre nach Volksbegehren: Bittersüße Bienen-Bilanz

Drei Jahre ist das Volksbegehren her - es hat sich nicht genug getan, meinen die Initiatoren heute
von  AZ
Ludwig Hartmann, Fraktionschef der Grünen im Landtag.
Ludwig Hartmann, Fraktionschef der Grünen im Landtag. © Peter Kneffel/dpa

München - Drei Jahre nach dem Artenschutz-Volksbegehren "Rettet die Bienen" sehen die Initiatoren "weiterhin klare Mängel". Zwar gebe es deutliche Aufwärtsentwicklungen, die Defizite zum Beispiel beim Ökolandbau überwiegen aber, teilten die Initiatoren am Freitag mit. "Das wird nicht ganz so solide umgesetzt, wie wir uns das vorstellen", sagte der Grünen-Fraktionsvorsitzende Ludwig Hartmann.

Nur kleine Fortschritte beim Ökolandbau 

Konkret monierte der Trägerkreis die Fortschritte beim Ökolandbau - hier sei der Zuwachs zu niedrig, um die gesetzte Zielmarke von 20 Prozent im Jahr 2025 zu erreichen. Derzeit liege man bei rund 13 Prozent. Besonders die staatlich verpachteten Flächen würden hier schlecht abschneiden. "Von den knapp 15 000 Hektar ist bisher nur von rund 1000 Hektar bekannt, dass sie ökologisch bewirtschaftet werden", hieß es.

Zunahme der geförderten Streuobstbäume

Grundlage für die Bewertung ist ein Monitoringbericht von der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen. Positiv bewertet wird darin "die Zunahme der geförderten Streuobstbäume, der geförderten Flächen entlang von Gewässern und der Förderung für Grüne Bänder und Blühstreifen". Außerdem wurde die Optimierung der Förderprogramme für Weidetierhalter gelobt.

Rekordbeteiligung an Volksbegehren: CSU und Freie Wähler gaben Widerstand auf

Die nicht im Landtag vertretene ÖDP, die Grünen, der Bund Naturschutz, der Landesbund für Vogelschutz und ihre Unterstützer hatten 2019 das Volksbegehren "Rettet die Bienen" initiiert - ursprünglich gegen den Widerstand von Staatsregierung und Bauernverband. Aufgrund der Rekordbeteiligung hatten CSU und Freie Wähler dann ihren Widerstand aufgegeben, den Gesetzentwurf des Begehrens angenommen und ein Begleitgesetz dazu geschrieben. Der Landtag nahm das Volksbegehren am 17. Juli 2019 an.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.