Drei Frauen auf Massagebank vergewaltigt! Haftstrafe für Unterhachinger Physiotherapeut

Im Prozess gegen einen Physiotherapeuten hat das Landgericht München ein Urteil gesprochen. Der Angeklagte will angeblich nur medizinisch notwendig behandelt haben. Die Richter sehen es anders.
von  AZ/dpa
Der angeklagte Mann sitzt vor Prozessbeginn im Landgericht auf seinem Platz im Sitzungssaal.
Der angeklagte Mann sitzt vor Prozessbeginn im Landgericht auf seinem Platz im Sitzungssaal. © Sven Hoppe/dpa

München - Ein Physiotherapeut ist wegen Vergewaltigung seiner Patientinnen am Donnerstag zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht München I sah es als erwiesen an, dass er drei Frauen während der Behandlung missbrauchte. Für die Dauer von fünf Jahren wurde es ihm außerdem untersagt, als Physiotherapeut, Krankengymnast, Masseur oder Fitnesstrainer mit Patientinnen zu arbeiten, wie das Gericht mitteilte. 

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann vorgeworfen, zwei Patientinnen und eine Kollegin bei therapeutischen Behandlungen im Intimbereich angefasst und sie vergewaltigt zu haben. Nach Gerichtsangaben ist der Angeklagte wegen ähnlicher Fälle aus den Jahren 2007 und 2010 bereits einschlägig vorbestraft.

Angeklagter will lediglich "ganzheitliche Methode" verfolgt haben

Er soll sie am ganzen Körper berührt haben, obwohl sie sich nur wegen einer Sprunggelenks- oder Knieverletzung behandeln lassen wollten. 

Der Angeklagte hatte zu Beginn des Prozesses bestritten, die Frauen vergewaltigt zu haben. Die Berührungen seiner Patientinnen begründete er mit medizinischer Notwendigkeit. Er habe eine "ganzheitliche Methode" verfolgt und lediglich "lange Muskelketten aktivieren" wollen. 

Er habe seine Patientinnen in der Praxis in Unterhaching bei München gewarnt, dass er sie bei der Massage im Bereich des empfindlichen Beckenbodens berühren werde. Deutlicher habe er nicht werden wollen, um keine "Fantasie" anzuregen oder Bedenken bei den Frauen auszulösen. "Sonst fragen die noch: Was will der mit meiner Klitoris machen?", sagte er vor Gericht. "Eine berechtigte Frage", entgegnete der Vorsitzende Richter. Und so folgte das Gericht der Argumentation des Angeklagten nicht. 

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