Draht-Säge reißt - Mann bricht sich Wirbel

Oberlandesgericht: 80-Jähriger verklagt Münchner Firma. Beim Rindeschälen war die Drahtsäge gerissen. Der Mann stürzte, brach sich einen Wirbel. Er will 10000 Euro Schmerzensgeld
John Schneider |
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MÜNCHEN Es kommt der Tag, da will die Säge sägen. Auch wenn sie aus Draht ist. Peter Gerste (Name geändert) hatte sich eine neue Drahtsäge bei einer Münchner Firma bestellt und 7,95 Euro dafür bezahlt. Damit sollte eine Birke auf seinem etwas abschüssigen Grundstück von der Rinde befreit werden. Doch die Säge riss, der damals 78-Jährige stürzte und fiel auf Steine. Ergebnis: Wirbelbruch.
„Ich habe noch heute Schmerzen im Lendenbereich”, sagt Gerste im AZ-Gespräch. Der immer noch sehr rüstig wirkende 80-jährige Thüringer sagt: „Ohne den Unfall wäre ich noch fitter.” Außerdem sei er dadurch drei Zentimeter kleiner geworden.

10000 Euro Schmerzensgeld will der ehemalige Elektroniker haben und die Feststellung, dass das Unternehmen für Schäden in Zukunft aufkommen muss.
In der ersten Instanz war Gerste mit seinen Forderungen aber abgeblitzt. Das Landgericht machte einen Unterschied zwischen der Notfallausrüstung eines Outdoor-Aktivisten und der einfachen Gartenanwendung. Für die Gartenarbeit sei die Säge nicht gedacht.

Und kassierte damit vom Oberlandesgericht eine Abfuhr. Die Begründung sei „nicht überzeugend”. Für den Senat unter dem Vorsitz von Wilhelm Schneider ist nicht ersichtlich, warum man die Drahtsäge nicht auch für das Schälen von Birkenrinde benutzen kann. Aus der Werbung für die Säge sei das jedenfalls nicht ersichtlich. Im Gegenteil. Da wird mit einem besonders stabilen Produkt geworben.
Darauf komme es nicht an, wandte die beklagte Firma ein. Das „Wie” der Nutzung sei entscheidend. So habe der Kläger nicht für sicheren Stand gesorgt. Für seine Zwecke gebe es Fuchsschwänze und andere Sägen.

Doch auch dies verfing nicht. Das Gericht will nun ein technisches Gutachten in Auftrag geben. Die zuständige Gewerbeaufsicht hatte der Firma bereits empfohlen, die Werbeaussage, dass die Säge eine Zuglast von 50 Kilo aushalte, zu streichen. Was dann auch geschah.
Aber warum musste die Birke eigentlich ihre Rinde verlieren? „Das hatte man mir empfohlen, um den Pollenflug der Birke einzudämmen.” Ein Urteil soll am 9. Mai verkündet werden.

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