"Dr. Klaus Kroner:" Die Abmahn-Abzocker

Betrugs-Mails verunsichern Verbraucher: Ein falscher Münchner Anwalt verlangt Geld für angebliche illegale Downloads. Woran Sie die gefälschten Briefe erkennen
Annette Zoch |
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Ausriss aus dem Betrugs-Brief, der der AZ vorliegt. Sehr dubios: Das Geld soll auf ein slowakisches Konto überwiesen werden.
AZ Ausriss aus dem Betrugs-Brief, der der AZ vorliegt. Sehr dubios: Das Geld soll auf ein slowakisches Konto überwiesen werden.

Raffinierte Betrugs-Mails verunsichern aktuell viele Verbraucher: Ein falscher Münchner Anwalt verlangt Geld für angebliche illegale Downloads. Woran Sie die gefälschten Briefe erkennen.

München - Eine Welle raffinierter Betrugs-E-Mails überschwemmt derzeit das Netz: Per Anwalts-Brief werden Internet-Nutzer aufgefordert, Abmahnkosten zu zahlen, weil sie bei dem inzwischen geschlossenen Portal „Megaupload“ illegal Musik und Filme runtergeladen haben sollen. Doch der Brief ist eine Fälschung.

Tückisch: Das Schreiben sieht sehr professionell aus. Es trägt einen seriös wirkenden Briefkopf einer Münchner Rechtsanwaltskanzlei namens Dr. Klaus Kroner, mit Büro in der Maximilianstraße 13. In dem Brief sind in einer Tabelle fein säuberlich Datum und Uhrzeit der angeblichen Downloads aufgelistet, zusammen mit der IP-Adresse. Der Anwalt behauptet, Film- und Musikgiganten wie Sony BMG, Universal oder Paramount Pictures zu vertreten. Er verlangt „im Rahmen einer außergerichtlichen einvernehmlichen Einigung“ ein „einmaliges Pauschalangebot“ von 146,95 Euro, zahlbar bis zum 26. März. Dann werde man die Angelegenheit nicht weiter verfolgen.

Doch Vorsicht, zahlen Sie bloß nicht! Daran erkennen Sie, dass der Brief falsch ist:

Die Kanzlei. Nach einem Anruf bei der Münchner Rechtsanwaltskammer ist klar: Ein „Dr. Klaus Kroner“ ist nicht registriert. Seltsam auch: Als Telefonkontakt sind nur Handynummern angegeben. Sollte eine große Münchner Kanzlei nicht einen Festnetz-Anschluss haben?

Die Homepage „www.kroner-kollegen.de“ ist auch nicht erreichbar. Die Domain ist auf einen Mann in Wien angemeldet und wurde erst vor kurzem eingerichtet. „Das ist schon sehr verdächtig“, sagt Sascha Krieger von der Internet-Sicherheitsfirma Eleven.

Das Konto. Sehr dubios: Die 146,95 Euro sollen auf ein Konto in der Slowakei überwiesen werden. Das verrät der Anfang der IBAN-Nummer SK62. Außerdem ist keine Hausbank angegeben, sondern eine Art Zwischen-Finanzdienstleister namens „Lawyer Payment Services“. „Keine seriös arbeitende Rechtsanwaltskanzlei lässt sich Geld auf ein ausländisches Konto überweisen“, sagt Iwona Husemann von der Verbraucherzentrale NRW.

Die Summe. Als Gesamt-Streitwert werden 10000 Euro genannt. Dagegen sind die 146,95 Vergleichszahlung geradezu mickrig. „In echten Abmahn-Briefen werden häufig zwischen 450 und 1000 Euro verlangt“, sagt Iwona Husemann. Die niedrige Summe hat nur einen Sinn: „Je niedriger die Summe, desto größer ist die Chance, dass eingeschüchterte Verbraucher einfach schnell zahlen, um die Sache aus der Welt zu haben.“ Und das lohnt sich: Wenn die Mail „nur“ 10000 Mal verschickt wurde und dann „nur“ zehn Prozent zahlen, haben die Betrüger trotzdem noch rund 146000 Euro verdient. Auch dass der Brief als Mail verschickt wurde, sollte übrigens stutzig machen: Solche Schreiben kommen normalerweise auf dem Postweg.

Der Abmahnungs-Gegenstand. Wenn Sie tatsächlich einmal wegen illegaler Downloads abgemahnt werden sollten, dann muss in dem Brief genau aufgelistet sein, was Sie heruntergeladen haben sollen. Also Musiktitel oder Filme – Datumsangaben und IP-Adressen alleine reichen nicht.

Was also tun? Husemann rät: „Schmeißen Sie den Brief getrost weg, löschen Sie die Mail und zahlen Sie nicht.“ Außerdem sollten Sie keinesfalls versuchen, mit der „Kanzlei“ in Kontakt zu treten und dort persönliche Daten hinterlassen. Wer unsicher ist, kann die Briefe zur Verbraucherzentrale bringen und sich dort beraten lassen.



Macher von kino.to vor Gericht

Leipzig - Seit gestern steht Bastian P., Nummer zwei des Raubkopier-Portals kino.to, vor dem Leipziger Landgericht. Der Vorwurf: gewerbsmäßige Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken in über einer Million Fälle. Das auf der Südsee-Insel Tonga registrierte Portal bot massenhaft geklaute Filme und TV-Serien kostenlos. Schon Ende 2011 wurden mehrere kino.to-Macher zu Haftstrafen verurteilt. Dem 28-jährigen Bastian P. drohen bis zu fünf Jahre.

 

 

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