Dominik Brunner: Im Juli stehen seine Mörder vor Gericht
MÜNCHEN - Die beiden jugendlichen Schläger und mutmaßlichen Mörder von Dominik Brunner sollen vom 13. Juli an in München vor Gericht stehen. Der Mordprozess wird vor der 1. Jugendkammer des Landgerichts München I verhandelt.
Jetzt ist es amtlich: Der Prozess im Mordfall Dominik Brunner (†50) beginnt am 13. Juli 2010. Ab 9.30 Uhr müssen sich die beiden mutmaßlichen Täter Markus S. (18) und Sebastian L. (18) im Saal 177 vor der Jugendkammer beim Landgericht München I verantworten. Staatsanwältin Verena Käbisch wird die Anklage wegen Mordes verlesen.
Rückblick: Am Nachmittag des 12. September 2009 pöbeln die beiden Angeklagten und Christoph T. (18) –vier 13- bis 15-Jährige am S-Bahnhof Donnersberger Brücke an. Sie schlugen auf zwei Opfer ein und verlangten 15 Euro.
Als die S6 Richtung Tutzing einfuhr, ließ Christopher T. von den Jugendlichen ab, stieg in den Zug und rief seinen Freunden noch nach: „Zeig es denen!“ Deswegen wurde der 18-Jährige jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter räuberischer Erpressung zu 19 Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt.
Kurze Zeit später nehmen die Jugendlichen und die Angeklagten die S7 Richtung Wolfratshausen. Markus S. und Sebastian L. (18) machen weiter. Sie drohten lautstark, sie zu überfallen und „abzuziehen“.
Dominik Brunner, Vorstand eines Baustoff-Herstellers, zeigt Zivilcourage und stellt sich dazwischen. In der S-Bahn ruft er noch die Polizei. Begleitet von Brunner steigen die Jugendlichen am S-Bahnhof Solln aus. Die beiden Schläger hinterher, die sich plötzlich gegen Brunner gewendet haben sollen. Sie schlagen auf ihn ein. Als Brunner am Boden liegt, sollen sie mit den beschuhten Füßen gegen seinen Kopf getreten haben. Er erlag wenige Stunden später im Krankenhaus seinen Verletzungen.
Das Verfahren wird vermutlich nicht unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Denn Markus S. war zur Tatzeit bereits 18 Jahre und damit erwachsen. Ihm droht nach dem Erwachsenenstrafrecht eine lebenslange Freiheitsstrafe. Allerdings ist das Jugendstrafrecht im Alter von 18 bis 21 fakultativ.
Falls Gutachter bei Markus S. also eine geistig-seelische Erkrankung oder Reifeverzögerung feststellen sollten, wird eher das Jugendstrafrecht Anwendung finden. Sebastian L. bekommt in jedem Fall eine Jugendstrafe (bis 10 Jahre), da er zur Tatzeit 17 war. Das Verfahren ist auf neun Verhandlungstage angesetzt. Am 29. Juli soll das Urteil fallen. th