Domina verklagt Arzt nach Brust-OP

Nach einer Busen-Operation treten bei „Lady Ria“ Komplikationen auf. Ihre Brüste sind durch Narben entstellt und schmerzen. Sie fordert vom Mediziner jetzt 30000 Euro Schmerzensgeld.
Thorsten Huber |
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Domina Lady Ria
Privat 5 Domina Lady Ria
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München - „Deine Qual ist mein Bedürfnis“ – so begrüßt die Domina Lady Ria den Kunden auf ihrer Homepage im Internet. Die Männer begehrten sie. Doch heute läuft das Geschäft nicht mehr so gut. Der Grund ist eine verpfuschte Brust-Operation. Jetzt verklagt Maria K. (46, Name geändert) den Schönheits-Chirurgen Marek K. vor dem Oberlandesgericht München auf 30000 Euro Schmerzensgeld. Die Lady selbst erscheint nicht vor Gericht. Ihr Patienten-Anwalt Michael Graf sagt: „Sie wurde damals ahnungslos und schwer geschädigt heimgeschickt.“

Nach der Geburt ihres Kindes entschließt sich Maria K. zu einer Brust-OP. „Mei, irgendwann hängen sie“, sagt Lady Ria in einem Telefonat frei heraus und erklärt weiter: „Meine Brüste sind mein Kapital.“ Am 10. Dezember 2009 kommt die Domina in der Münchner Residenzklinik unters Messer. Die inzwischen geschlossene Schönheitsfarm bezeichnet sich in der Werbung als „Stop-Aging-Klinik“ (Alter aufhalten, die Red.) und bietet „Botox-Flatrates“ an. Ein Hygieneskandal zwingt Ärzte und Verwaltung zur Schließung.

Am 21. Dezember tritt an den Brüsten der Peitschen-Lady Wundwasser aus: „Ich bin sofort in die Klinik. Leider ist mein behandelnder Arzt im Urlaub gewesen.“ Vertretung hat Marek K. „Er hat meinen Busen brutal gequetscht, um das Wundwasser herauszudrücken. Ich habe damals geweint vor Schmerzen, das war grausam“, erinnert sich Maria K. In der Folge habe sich dann alles entzündet. Dreimal muss sie noch unters Messer. Heute muss sie die Narben an den Brüsten mit Schminke verdecken. „Ich habe auch manchmal Schmerzen“, sagt die Domina, die jetzt in Österreich lebt. Trotz ihres frivolen Angebots wie „Hodenfolter“, „Fesselspiele“, „Elektrostimulation“ und „Langzeiterziehung“ für bis zu 600 Euro ruft der Kunde nicht mehr so oft an. „Es ist ruhiger geworden“, sagt Lady Ria. Und gibt dafür dem Arzt die Schuld. Der sagte bereits vor dem OLG aus: Er habe bei der Korrekturoperation alles richtig gemacht und vorschriftsmäßig dokumentiert.

Auch ein Gutachter, der die Aufzeichnung des Arztes prüft, kann keinen Pfusch feststellen: „Ich kann an den Aufzeichnungen keinen Behandlungsfehler erkennen.“ Eine Fotodokumentation wäre hilfreich gewesen, um sich ein Bild zu machen. Die gibt es aber nicht. Das Gericht hält die Aussage der Lady und die des Arztes für „nebulös“ und fragt sich, warum Maria K. nicht den Erstoperateur verklagt hat. Wiederholt schlägt der Senat einen Vergleich vor: Das Verfahren soll gegen 10000 Euro beigelegt werden. Die streitenden Parteien sollen sich darüber beraten. Kommt keine Einigung, wird das OLG am 13. Februar 2014 ein Urteil verkünden.

 

 

 

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