Domain-Streit: "Alfons will mich über den Tisch ziehen"

Alfons (der Star-Koch) will das, was Sebastian (der Lehrer) besitzt: Die Internet-domain „www.schuhbeck.com“. Am 26. Juni stehen sich beide vor Gericht gegenüber - jetzt machte Alfons Schuhbeck seinem Namensvetter ein Angebot
MÜNCHEN/TRAUNSTEIN - Es war die erste Kontaktaufnahme seit Monaten. Sebastian Schuhbeck hatte deshalb auch hohe Erwartungen, hoffte auf ein Ende des Streits, auf Rücknahme der Klage, auf Rückerstattung seiner Kosten. Eben auf einen Rückzieher.
Stattdessen ging’s weiter – mit einem „unverschämten Angebot“, wie er sagt. „Alfons Schuhbeck will mich über den Tisch ziehen!“
Seit Monaten streitet sich der 52-Jährige aus Traunstein mit dem Star-Koch (AZ berichtete). Der will sich die Internet-Domain „schuhbeck.com“ krallen. Die gehört aber dem Gymnasiallehrer.
Seit 2004 informiert er als offizieller „Landesbeauftragter für Computereinsatz im Religionsunterricht“ über religiöse und pädagogische Seiten, Bücher, Sekten oder biblische Redensarten.
Alfons Schuhbeck hält das für rechtswidrig. Er sei bekannter, deshalb stehe die Domain ihm zu – so sein Hauptargument. Wer bei Google Schuhbeck eingebe, suche Gewürze und Rezepte. Und keine Bibelstellen.
Am 26. Juni stehen sich beide vor dem Landgericht München I gegenüber. Vor kurzem aber trudelte ein Vergleichsangebot bei Sebastian Schuhbeck ein - hier die fünf Forderungen:
Forderung 1: Schuhbeck verpflichtet sich zu einer so genannten „Landing Page“. Die begrüßt Besucher mit folgender Anfrage: „Möchten Sie zu Herrn Alfons Schuhbeck, klicken Sie hier“, oder: „Möchten Sie zu Herrn Sebastian Schuhbeck, klicken Sie hier“.
Forderung 2: Er betreibt die Webseite auch künftig ohne „kommerziellen Inhalt“.
Forderung 3: Die Domain übergibt er kostenlos an Alfons Schuhbeck, „sobald er diese nicht mehr selbst und höchstpersönlich“ nutzt oder „die Website nicht mehr aktiv betreibt“.
Forderung 4: Schuhbeck unterlässt jegliche „Übertragung an Dritte“.
Forderung 5: Und er trägt seine bisherigen Verfahrenskosten selbst.
„Das Angebot ist so dreist, ich weiß nicht, ob es wirklich ernst gemeint ist“, sagt Sebastian Schuhbeck. Es sei so, als ob er auf seinem Auto Werbeaufkleber pappen müsse – „und wenn ich es nicht mehr fahre, muss ich es ihm schenken“, so der Lehrer. „Das ist nicht akzeptabel.“ Das Angebot zeige nur: „Die Gegenseite hat gemerkt , dass sie sich auf sehr dünnem Eis bewegt“.
Was Alfons Schuhbeck und sein Anwalt dazu sagen, ist unbekannt. Sie waren auf mehrmalige Anfrage der AZ nicht zu sprechen.