Disco-Schlägerei: Vier Jahre Jugendhaft für 19-Jährigen

Ein Discobesucher ist vom Münchner Landgericht wegen gefährlicher Körperverletzung an einem anderen Gast zu vier Jahren Jugendhaft verurteilt worden.  
dpa |
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Ein Discobesucher ist vom Münchner Landgericht wegen gefährlicher Körperverletzung an einem anderen Gast zu vier Jahren Jugendhaft verurteilt worden.

München –  Der 19 Jahre alte Angeklagte hatte im vergangenen Juli einen Kontrahenten mit Schlägen und Tritten schwer verletzt. Laut Urteil geschah die Tat aus nichtigem Anlass, das Opfer hatte zuvor mit der Schwester des Österreichers gegen dessen Willen getanzt.

Die Staatsanwaltschaft hatte den jungen Mann sogar wegen versuchten Mordes angeklagt. Er habe seinen Kontrahenten aber nicht umbringen wollen, beteuerte der 19-Jährige. Dem folgte die Jugendstrafkammer nach der mehrwöchigen Beweisaufnahme. Das Gericht hielt aber eine empfindliche Jugendstrafe angesichts der Brutalität des Angriffs für angemessen.

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