Dieter Reiter darf sich zu kommunaler NS-Geschichte äußern

Eine Verfassungsbeschwerde gegen Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter bleibt ohne Erfolg: Nach dem Karlsruher Beschluss hat Reiter keine verfassungsrechtlichen Grenzen überschritten.
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Dieter Reiter (SPD), Oberbürgermeister von München.
Dieter Reiter (SPD), Oberbürgermeister von München. © Matthias Balk/dpa/Archivbild

München - Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) durfte sich über die Thesen und Arbeiten eines Wissenschaftlers zum Nationalsozialismus kritisch äußern. Eine Verfassungsbeschwerde des emeritierten Politikprofessors Konrad Löw blieb ohne Erfolg, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Donnerstag mitteilte. Gemeinden müssten sich durch ihre gewählten Vertreter "zu ihrer Geschichte und den daraus folgenden Lehren und Verantwortlichkeiten verhalten können", entschieden die Richter. (Az. 1 BvR 987/20)

In dem Streit ging es um das 2015 eröffnete NS-Dokumentationszentrum in München. Löw hatte mit einem Ko-Autor ein Buch herausgebracht, in dem er die These vertrat, dass die Haltung der Bevölkerung einseitig dargestellt sei. Tatsächlich hätten die Münchner mit den Verfolgten sympathisiert und den Nationalsozialismus nur ertragen. Daraufhin hatte sich ein Bürger schriftlich an Reiter gewandt und die Konzeption des Dokumentationszentrums kritisiert.

Dauerausstellung von international renommierten Zeithistorikern erarbeitet

Reiter hatte geantwortet, der Inhalt der Dauerausstellung sei von mehreren international renommierten Zeithistorikern erarbeitet worden. Löws Thesen würden von allen am Projekt beteiligten Fachleuten abgelehnt. Einen davon zitiert er mit den Worten, Löw betreibe die Geschäfte jener, "die das deutsche Volk von jedem Wissen und jeder Verantwortung für den Holocaust reinwaschen wollen". Dagegen war Löw gerichtlich vorgegangen. Er forderte eine Entschuldigung oder den Widerruf der Äußerungen - vergeblich.

Nach dem Karlsruher Beschluss hat Reiter keine verfassungsrechtlichen Grenzen überschritten. Als kommunaler Wahlbeamter müsse sich ein Bürgermeister nicht neutral verhalten, er nehme eine gesellschaftliche Repräsentations- und Integrationsfunktion wahr.

2010 hatte das Gericht einer Verfassungsbeschwerde Löws stattgegeben. Damals hatte die Bundeszentrale für politische Bildung einen Artikel Löws mit ähnlichen Thesen zurückgezogen und sich bei den Abonnenten der Zeitschrift dafür entschuldigt. Das ging den Richtern zu weit.

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