Dieselfahrverbot in München steht bevor: So beantragen Sie eine Ausnahme

Einzelausnahmen für das Dieselfahrverbot in München können ab sofort im KVR beantragt werden. Die AZ zeigt Ihnen, was zu beachten ist.
von  AZ
Ab 01. Februar wird das Diesel-Fahrverbot auch kontrolliert. (Symbolbild)
Ab 01. Februar wird das Diesel-Fahrverbot auch kontrolliert. (Symbolbild) © Christoph Schmidt/dpa

München - Nun wird's ernst für Dieselfahrer, zumindest für einige von ihnen. Zum 11. Januar ist die achte Fortschreibung des Luftreinhalteplans in Kraft getreten. Das heißt: Die erste Maßnahmenstufe des Dieselfahrverbots in München für Fahrzeuge der Abgasnormen Euro 4/IV und schlechter startet, und zwar zum 1. Februar.

Generelle Ausnahmen für das Dieselfahrverbot

Das Dieselfahrverbot gilt in der um den Mittleren Ring erweiterten Umweltzone. Für Anwohner, Schwerbehinderte mit einem Schwerbehinderten-Parkausweis und Lieferverkehr gilt in dieser Stufe eine generelle Ausnahme mittels Beschilderung. Darüber hinaus gelten umfassende Ausnahmen per Allgemeinverfügung sowie gesetzlichen Vorgaben.

Ab sofort: Ausnahmen für Dieselfahrverbot in München können beantragt werden

Zudem können ab jetzt im KVR Einzelausnahmen für besondere Fahrtzwecke beantragt werden. Aufgrund der Kurzfristigkeit genügt bis zum 30. April der Nachweis der Antragsstellung, um in die Umweltzone einzufahren. Diese Bescheinigung bekommen Antragsteller nach Eingang des Antrags zugesandt.

Unter muenchen.de/umweltzone finden sich ausführliche Infos sowie Online-Anträge zu Einzelausnahmen.

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