Zoff um Diesel-Fahrverbot: So geht es in München weiter

München – Der Versuch von Autolobbyisten, vor Gericht gegen das Fahrverbot für Euro-4-Diesel vorzugehen, ist gescheitert. Wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) am Dienstag mitteilte, hat das Bayerische Verwaltungsgericht in München alle acht Klagen des Vereins Mobil in Deutschland e.V. und privater Kläger gegen die städtische Verordnung abgewiesen.
"Hätten uns andere Lösungen gewünscht": Autolobby enttäuscht über Gerichtsentscheid zu Diesel-Fahrverbot
Das bestätigt auch Michael Haberland von Mobil in Deutschland gegenüber der AZ. "Wir hätten uns andere Lösungen gewünscht als ein striktes Fahrverbot", sagt er.
Trotzdem sieht Haberland darin einen Teilerfolg. Es sei nämlich auch gerichtlich fixiert worden, dass es für Euro-5-Diesel kein Fahrverbot geben werde. Das hängt damit zusammen, dass am 3. Juni auf einem Abschnitt der Landshuter Allee Tempo 30 in Kraft getreten ist.
Für Mobil in Deutschland e.V. ist jetzt erstmal Schluss mit dem Gezerre um das Diesel-Fahrverbot: "Es ist nicht schön, aber es ist so, wie es ist", so das Fazit von Haberland.
Umwelthilfe erfreut: Verwaltungsgericht bestätigt Fahrverbot für Euro-4-Diesel in München
Erfreut über die Entscheidung zeigt sich Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. Das Gericht habe "mit seinen Urteilen deutlich gemacht, dass das Recht auf Gesundheitsschutz und körperliche Unversehrtheit höher zu bewerten ist, als mit von Fahrverboten betroffenen besonders schmutzigen Diesel-Pkws die Atemluft mit Stickoxiden zu vergiften".
Anders wertet die DUH das Urteil in Bezug auf Euro-5-Diesel: "Mit den Urteilen sehen wir uns erneut darin bestätigt, dass der Stadtrat in München die Anordnung von Dieselfahrverboten für Euro-5-Dieselfahrzeuge nicht weiter verzögern darf", so Resch.
Am 1. Februar 2023 hatte die Stadt ein Fahrverbot für Euro-4-Diesel innerhalb des Mittleren Rings erlassen. Seit 3. Juni gilt zusätzlich auf einem Abschnitt der Landshuter Allee Tempo 30, weil dort die Luftschadstoffwerte immer noch zu hoch sind.