Diese Frau klagt gegen eine Watschn

Doch die Gerichte geben ihr nicht Recht – weil die rabiate Nachbarin nur für sie gefährlich sei.
John Schneider |
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Gaby Knorr vor ihrem Haus: Im Streit um die Zufahrt setzte es für sie eine Watschn.
John Schneider Gaby Knorr vor ihrem Haus: Im Streit um die Zufahrt setzte es für sie eine Watschn.

ECHING - Gabriele Knorr (52) hat den Glauben verloren. Den Glauben an die Gerechtigkeit. In einem Streit um Blumentöpfe und enge Zufahrten hat sie von einer Nachbarin eine Watschn kassiert. Sie zeigt die Frau wegen Körperverletzung an – und scheitert in zwei Instanzen.

Die Gerichte haben zwar keinen Zweifel an dem Vorfall, finden aber, dass die Schuld der 67-jährigen Nachbarin eher gering war. Da auch für die Allgemeinheit keine Gefahr bestehe, wird die Privatklage abgewiesen. Mit anderen Worten: Es ist nicht zu befürchten, dass die Watschn austeilende Frau andere angreife. Alleine Gabriele Knorr muss Schläge von ihr fürchten. Damit nicht genug: Das Landgericht in Landshut befindet in der Berufung unlängst sogar, dass Gabriele Knorr auch noch die Rechtsanwaltskosten für ihre Gegnerin bezahlen sollte.

184 Euro kostet der Spaß, dazu kommen 90 Euro Gerichtsgebühren – ohne dass die Ohrfeige je gesühnt wurde. Für das Opfer wahrlich ein Minusgeschäft. Wie es zu der Watschn kam: Im Sommer 2009 ist Gaby Knorr mit ihrem Mann, ihren beiden Töchtern (14, 18) und Hund Milly von der Münchner Panzerwiese nach Eching gezogen. Ein Reihenendhaus mit großem Garten. Alles wunderbar, wenn nur die bösen Nachbarn nicht wären. Von Anfang an gibt es Streit um die enge Zufahrt.

Die dürfe nicht genutzt werden, um Belästigungen für die Anlieger klein zu halten. Schriftlich ist das nicht fixiert, aber wird seit vielen Jahren dort so praktiziert. Gabriele Knorr wagt es am 14. November 2009 dennoch, einen Lieferanten mit Tierfutter zu bestellen. Der möchte bis vor die Haustür fahren, um das Futter für die Meerschweinchen bequemer auszuladen. Zu diesem Zweck will Gabriele Knorr Blumentöpfe, die die enge Zufahrt blockierten vorübergehend zur Seite schieben. Die Nachbarin sieht das, stürzt sich auf sie und verpasst ihr eine Watschn, die noch eine halbe Stunde später auf der Wange brennt.

Eine Watschn, für die sich niemand bei der 52-Jährigen entschuldigt hat und niemand zur Rechenschaft gezogen wurde. Auch ihre Klage auf freie Zufahrt zu ihrem Haus ist abgewiesen. Der BGH hat aber zuletzt entschieden, dass man einem Nachbarn den Zugang zu dessen Haus mit dem Auto gestatten müsse. Wegen der Rechtssicherheit – so hat man es Gabriele Knorr erklärt – könne sie das rechtskräftige Urteil gegen sie aber nicht mehr anfechten.

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