Diebe nehmen "Wanderhure" aus

Nach den Dreharbeiten zur Fernsehserie klaut eine Bande 358 mittelalterliche Kleider aus einem Lkw. Der Schaden liegt bei über 80 000 Euro.
John Schneider |
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Hier hat sie ihr Kleid noch: „Wanderhure“ Marie alias Alexandra Neldel mit Nachwuchs.
dpa/Sat.1 Hier hat sie ihr Kleid noch: „Wanderhure“ Marie alias Alexandra Neldel mit Nachwuchs.

München - Es war ein riesiger Quoten-Erfolg für Sat1: 9,75 Millionen Zuschauer sahen die Eigenproduktion „Wanderhure“ – und bewunderten die mittelalterlichen Kostüme der Darsteller von Alexandra Neldel bis Götz Otto. Nach den Dreharbeiten in der ungarischen Stadt Fót sollten die Kleider wieder zurück zum Kostümverleih nach Spanien gebracht werden. Doch auf einem Parkplatz bei Barcelona passierte es: 358 Requisiten wurden gestohlen, vom dunkelroten Mantel mit Fellbesatz bis zur Tunika.

Die Versicherung musste 80000 Euro zahlen, verklagte aber die Münchner Speditionsfirma. Und bekam in erster Instanz Recht. Der Grund: Der vom Unternehmen beauftragte ungarische Subunternehmer soll in der Nacht auf den 24. November 2009 fahrlässig gehandelt haben.

Barcelona sei als „Hot Spot“ für Diebstähle bekannt. Trotzdem sei der Lkw mit den 721 Kleiderrequisiten auf einem unbewachten Parkplatz der A7 bei Barcelona abgestellt worden, als der Fahrer eine Übernachtungs-Pause machte. Hundert Kilometer zuvor hätte es aber einen bewachten Parkplatz und damit keine Gefahr gegeben.

Zu allem Überfluss war die wertvolle Ladung noch nicht einmal durch ein Schloss gesichert. Nach dem Diebstahl wurden keinerlei Aufbruchspuren gefunden. Die Täter mussten offenbar lediglich die Tür entriegeln und konnten sich dann in aller Ruhe die schönsten Sachen aussuchen.

Schlechte Karten für die Spediteure also. Das Landgericht verurteilte sie zur Zahlung von 80000 Euro. Dieser Meinung schloss sich nun in der Berufung auch der 7. Senat des Oberlandesgerichts (OLG) an. Allerdings haben die OLG-Richter um den Vorsitzenden Martin Kainz ein Problem mit dem Marktwert des Diebesguts, das bislang noch nicht wieder aufgetaucht ist.

Haben Mantel und Tunika durch ihre Verwendung für die „Wanderhure“ vielleicht an Wert gewonnen? Dass gebrauchte Kostüme durchaus begehrt sind, zeigten zum Beispiel die Fundus-Versteigerungen der Staatsoper und des Gärtnerplatztheaters, erklärt Richter Kainz. Für die Diebe könnte die große Bekanntheit durch die Fernsehausstrahlung einen Weiterverkauf erschweren.

Die Parteien haben jetzt Gelegenheit, sich auf einen Vergleich zu einigen. Der Vorschlag des Gerichts: Spedition und Subunternehmer zahlen insgesamt 45000 Euro an die Versicherung zurück.

Kommt der Vergleich nicht zustande, geht es am 19. Dezember weiter. Wahrscheinlich müsste dann ein Gutachter den Wert der Kostüme schätzen.

 

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