Die wichtigsten Informationen

Wieviel es kostet, welche Veträge geschlossen werden, wie sie organisiert sind, die AZ fasst die Kernpunkte zusammen.
Sophie Anfang |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

München - Immer mehr pflegebedürftige Menschen wohnen in ambulant betreuten Wohngemeinschaften. Das sollten Sie über die Pflege-WGs wissen.

Was ist eine ambulant betreute WG: Bis zu zwölf pflegebedürftige Menschen teilen sich eine Wohnung. Jeder hat sein eigenes Zimmer. Betreut werden sie von einem ambulanten Pflegedienst.

So sehen die Verträge aus: Jeder einzelne Mieter schließt einen Mietvertrag ab sowie einen von der Pflegestufe abhängigen Pflegevertrag und einen Betreuungsvertrag für zusätzliche Leistungen.

Angehörigengremium: Ein Gremium aus Angehörigen und Betreuern entscheidet über Belange der WG: Welcher Pflegedienst wird engagiert, wie wird das Zusammenleben organisiert?

So funktioniert der Einzug: Für die WGs gibt es Wartelisten. Wer einziehen darf, entscheidet das Angehörigengremium.

Diese Kosten fallen an: Eingerechnet werden müssen die Kosten für Wohnen, Verpflegung, Haushaltskasse sowie Pflege und Betreuungsleistungen. Eine Beispielrechnung: Miete inkl. Nebenkosten (400 Euro), Haushaltskosten (220), Betreuungspauschale (1300) = 1920 Euro/Monat

Finanzierung: Wer eine Pflegestufe hat, kann Leistungen für häusliche Pflege aus der Pflegeversicherung erhalten, dazu kommen Leistungen für häusliche Krankenpflege aus der Krankenversicherung. Ein Eigenanteil muss dennoch aufgebracht werden.

Bedürftigkeit: Ist ein Mieter nachweislich bedürftig, bestehen Ansprüche aus der Sozialhilfe. Übernommen werden können Miete, z. T. auch die Kosten für Pflege und Betreuung.

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.