Die wichtigsten Informationen
München - Immer mehr pflegebedürftige Menschen wohnen in ambulant betreuten Wohngemeinschaften. Das sollten Sie über die Pflege-WGs wissen.
Was ist eine ambulant betreute WG: Bis zu zwölf pflegebedürftige Menschen teilen sich eine Wohnung. Jeder hat sein eigenes Zimmer. Betreut werden sie von einem ambulanten Pflegedienst.
So sehen die Verträge aus: Jeder einzelne Mieter schließt einen Mietvertrag ab sowie einen von der Pflegestufe abhängigen Pflegevertrag und einen Betreuungsvertrag für zusätzliche Leistungen.
Angehörigengremium: Ein Gremium aus Angehörigen und Betreuern entscheidet über Belange der WG: Welcher Pflegedienst wird engagiert, wie wird das Zusammenleben organisiert?
So funktioniert der Einzug: Für die WGs gibt es Wartelisten. Wer einziehen darf, entscheidet das Angehörigengremium.
Diese Kosten fallen an: Eingerechnet werden müssen die Kosten für Wohnen, Verpflegung, Haushaltskasse sowie Pflege und Betreuungsleistungen. Eine Beispielrechnung: Miete inkl. Nebenkosten (400 Euro), Haushaltskosten (220), Betreuungspauschale (1300) = 1920 Euro/Monat
Finanzierung: Wer eine Pflegestufe hat, kann Leistungen für häusliche Pflege aus der Pflegeversicherung erhalten, dazu kommen Leistungen für häusliche Krankenpflege aus der Krankenversicherung. Ein Eigenanteil muss dennoch aufgebracht werden.
Bedürftigkeit: Ist ein Mieter nachweislich bedürftig, bestehen Ansprüche aus der Sozialhilfe. Übernommen werden können Miete, z. T. auch die Kosten für Pflege und Betreuung.
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