Die Täter müssen zittern - jahrelang
MÜNCHEN - Mord verjährt nicht - doch wie findet man die Täter? Mit modernster Kriminaltechnik – DNA und AFIS – kann die Polizei auch nach Jahren Gewaltverbrecher überführen. Die AZ zeigt Fälle, die doch noch gelöst wurden.
"Cold Case“ heißt eine amerikanische Krimiserie. Cold Case nennt man ungelöste Verbrechensfälle, deren Spuren erkaltet sind. Doch mit Hilfe modernster Kriminaltechnik können sich die Täter auch Jahrzehnte später nicht sicher fühlen. Allein in den vergangenen fünf Jahren konnten bayerische Kriminaler 40 dieser Altfälle doch noch lösen. Die Wunderwaffen heißen Fingerabdruck und DNA. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) zog gestern Bilanz und forderte eine europaweite Vernetzung der DNA-Datenbanken.
Seit 16 Jahren arbeitet die Polizei mit dem „Automatisierten Fingerabdruck-Identifizierungs-System“, kurz AFIS genannt. Im BKA in Wiesbaden wurden seitdem 3,2 Millionen Fingerabdrücke und seit 2003 zusätzlich etwa eine halbe Million Abdrücke von Handflächen gespeichert. Allein das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) landete mit dem System 12000 Treffer.
Ein Handflächenabdruck reicht, um einen Täter zu überführen
Ein Handflächenabdruck war es auch, der 17 Jahre nach dem Verbrechen an Peter Busch, Chef des Münchner Nachtcafés, zum Täter führte. Busch wurde am 18. März 1987 in seinem Auto am S-Bahnhof Johanniskirchen erschossen. Im September 2003 gab das LKA einen Handflächenabdruck in AFIS ein, der im Auto gesichert worden war. Die Spur führte zu Elektrotechniker Burkhard P. (46), der wegen Vergewaltigung in Haft saß. Er gestand, Busch aus Eifersucht getötet zu haben. Er bekam 11,5 Jahre Haft wegen Totschlags.
Ein Sex-Mord in Schwabach (Mittelfranken) konnte sogar 31 Jahre später noch aufgeklärt werden: Am 7. September 1977 wurde die 86-jährige Anna Sch. auf dem Heimweg vergewaltigt und erwürgt. 2008 gelang es Gerichtsmedizinern an ihrer Kleidung Sperma-Spuren (DNA) zu separieren. Anfang 2009 führte der Abgleich mit der bundesweiten DNA-Analyse-Datei, in der 81000 Datensätze gespeichert sind, zu einem heute 76-Jährigen. Im November beginnt sein Prozess. Minister Herrmann: „Kein offener Fall schwerster Kriminalität wird zu den Akten gelegt!“
Justizministerin Beate Merk forderte gestern zeitgleich in der Passauer Zeitung ein härteres Vorgehen gegen Sextäter: Kindesmissbrauch müsse als Verbrechen bestraft werden. Auch fordert sie eine Verschärfung der nachträglichen Sicherungsverwahrung.
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