Die skurrilsten Ehe-Strafen in München
München - Ganz schön kreativ, die Münchner (Ehe-)Paare, wenn’s darum geht, den Partner für sein alltägliches Nerv-Verhalten zu strafen – oder besser noch: ihn umzuerziehen. ER hat schon wieder zu tief ins Glas geschaut? SIE zu viel Geld ausgegeben? ER hat den Jahrestag vergessen oder SIE fremdgeflirtet? Ha, bitteschön: Dann wird der oder die Holde eben tagelang angeschwiegen, dann gibt’s Koch- und Wäschestreik, Sex-Entzug, den Auszug aus dem Schlafzimmer.
Und nicht selten: brachiale Generalangriffe auf das Selbstbestimmungsrecht des anderen. Wie Treueverhöre per Lügendetektor, Kontaktverbot zu bestimmten Personen, Hausarrest, Erpressung zur Überschreibung einer Haushälfte und vieles mehr. Wir haben bei Münchner Paarberatern, Familientherapeuten und Juristen die bizarrsten Strafen aus Paar-Beziehungen zusammengetragen.
Hier lesen Sie einige Highlights
Ehestrafe 1: Ehe-Sex nur noch gegen Geld
Ein gut verdienender Ingenieur glänzte vor allem durch Geiz: Er gönnte seiner Frau, die nur halbtags arbeitete, kein Telefon; die Heizung drehte er runter, sobald er heimkam, er schenkte ihr nur Secondhand-Mode. Und wenn sie das Familienauto nutzen (und Benzin verbrauchen) wollte, musste sie um Erlaubnis fragen. Womit er überhaupt nicht geizte, waren sexuelle Forderungen an seine Frau. Da kam die Büroangestellte auf eine Finanzierungsidee. Sie forderte: 100 Euro für jeden Ehe-Sex, zahlbar im Voraus. Weil es um sein Vergnügen ging, akzeptierte der verblüffte Geizhals diese Strafe.
Was bringt’s?
„Wer sich in einer Paarbeziehung freiwillig prostituiert, wird die Freude am Sex schnell verlieren und an eine Ekelgrenze stoßen“, mahnt der Münchner Psychotherapeuten und Paar-Coach Stefan Woinoff. „Viel wirkungsvoller gegen Geiz ist, dem geizigen Partner sein Verhalten zu spiegeln: Setzen Sie ihm zum Abendessen mal nur trockenes Brot vor. Sparen Sie Waschmittel und waschen Sie seine Wäsche nicht mehr. Sowas bringt schnell einen Aha- und Lerneffekt.“
Ehestrafe 2: Der Alkotest vor dem Sex
Ein Paar vergnügte sich auch nach über 30 Ehejahren noch munter im ehelichen Schlafzimmer. Das Problem nur: Der Gatte, ein Musiker, war sehr gesellig und trank in der Regel zu viel. Sie erklärte ihm, Körperkontakt mit einem Betrunkenen sei eine Zumutung – vergeblich. Also schritt sie zur Tat: Sie erwarb einen Alkomaten und erklärte: „Wenn dein Alkoholgehalt 1,2 Promille übersteigt, schläfst du nicht mit mir, sondern im Keller.“
Er reduzierte seinen Alkoholkonsum, fiel aber bald in alte Gewohnheiten zurück und nächtigte immer öfter im Keller. Dann langte es ihm: Er verabschiedete den Alkomaten mit einem Fußtritt und zog freiwillig ganz ins Gästezimmer. Der Ausgang für die Ehe ist (noch) offen.
Was bringt’s?
„Konsequenzen zu ziehen, wenn ein Partner zu viel trinkt, ist wichtig“, meint Paar-Coach Woinoff. „Dabei ist aber wichtig, dass die Partnerin nicht in eine Rolle der Gouvernante verfällt, die maßregelt, um zu maßregeln. Sondern dass sie klar macht: Es stört mich als deine Frau, wenn du stinkst, lallst oder schnarchst.“
Ehestrafe 3: Das Treueverhör per Lügendetektor
Ein betuchter Münchner Spitzenmanager hatte sich eine sehr vorzeigbare Ehefrau zugelegt. Weil er beruflich viel auf Reisen war, fühlte die sich aber bald vernachlässigt und holte sich Trost bei ihrem Fitnesstrainer. Als die Affäre aufflog, und die Gattin, die sich vom Luxusleben an seiner Seite nicht verabschieden wollte, Reue zeigte, bot der Ehemann ihr eine zweite Chance. Allerdings nicht umsonst: Sie musste sich im Fitnessstudio abmelden, er kürzte ihr Taschengeld, zog ihre Kreditkarte ein und überließ ihr nur noch ein Radl statt des stattlichen Zweitwagens.
Dazu kam eine besondere Strafaktion: Jeden ersten Freitag im Monat sollte sie ein Treue-Verhör absolvieren – unter Einsatz eines Lügendetektors. Nach der x-ten Befragung hielt sie (obwohl sie treu geblieben war) den entwürdigenden Spuk nicht mehr aus. Die Frau reichte selber die Scheidung ein.
Was bringt’s?
„Vor deutschen Gerichten ist der Lügendetektor als Beweismittel nicht zugelassen“, erklärt der Münchner Scheidungsanwalt Hermann Messmer, „unter anderem wegen der hohen Fehlerquote dieser Geräte. Mein Rat: Verweigern Sie einen solchen Einsatz deshalb auch privat. Auch wenn Sie unschuldig sind.“
Ehestrafe 4: Das Noten-Zeugnis
Sie war jung, quirlig, gern auf Partys, Vernissagen und Tennisplätzen unterwegs. Er war angegraut, geschieden und geblendet von seiner neuen Eroberung. Der Kaufmann ehelichte das Partygirl – und es kam wie so oft: Der Gattin reichte das Haushaltsgeld nie, Kochen fand sie entwürdigend. Sie amüsierte sich lieber mit Freundinnen im Münchner Nachtleben und reduzierte den Ehe-Sex auf ein Mindestmaß.
Da entschied sich der Mann zu einer eigenwilligen Strategie. Alle zwei Monate werde er eine „private Ehe-Verhandlung“ vornehmen und dabei benoten: ihr Verhalten im Ehebett, in der Küche, beim Einteilen des Haushaltsgelds und beim Auftreten in Gesellschaft – und zwar jeweils von Note 1 („sehr gut“) bis Note 6 („ungenügend“). Eine Weile holte sie sich tapfer ihre Noten ab (für Sex gab’s in aller Regel „ungenügend“). Schließlich legte sie dem Gatten einen Zettel auf den Tisch. Darauf war zu lesen: „Meine Note für dich als Ehemann:6. Auf Wiedersehen.“
Was bringt’s?
„Gerade in der Konstellation ,älterer Mann, junge Frau’ ist ein Verteilen von Noten kontraproduktiv, denn es verstärkt das Gefälle in der Partnerschaft“, sagt der Münchner Paar-Coach Stefan Lermer. „Hier wäre genau das Gegenteil gut für die Beziehung, nämlich eine gemeinsame Augenhöhe und ein Wir-Gefühl herzustellen. Etwa durch eine gemeinsame Aufgabe, zum Beispiel ein soziales Projekt: Er finanziert es, sie gestaltet es aus. So können sie gemeinsam als Macher auftreten.“
Ehestrafe 5: Der Tanzkurs
Die Gattin war misstrauisch. Jeden Mittwoch verabschiedete sich ihr Mann, um seine Herrenfreunde beim Stammtisch zu treffen. Er kam spät nach Hause. Frauen waren dort angeblich nicht erwünscht. Als sie eines Abends zum Stammlokal fuhr, fand sie zwar einen Stammtisch vor, nur ihren Gatten nicht. Der amüsierte sich nämlich in wechselnden Bordellen.
Ihre Konsequenzen waren massiv. Ausgehen durfte er nur noch in ihrer Begleitung. Jeden Mittwoch musste er fortan mit ihr einen Tanzkurs besuchen, obwohl er Tanzen hasste. Ein Mal in der Woche plante sie einen Familientag, bei dem diskutiert und „Mensch-ärgere-Dich-nicht“ gespielt werden sollte. Der Mann, der sein Familienleben nicht aufgeben wollte, akzeptierte. Immerhin, um den Tanzkurs konnte er sich bald drücken: Er simulierte eine Fußverletzung. Alternativ musste er nun jeden Mittwoch in ein Klassikkonzert.
Was bringt’s?
„Eine gute Strategie“, findet Paar-Coach Stefan Lermer. „Wer in einer Beziehung so verletzt wird, darf auch eine massive Wiedergutmachung fordern. Eine betrogene Frau sollte ihren Mann aber auch fragen: Was fehlt dir in unserer Beziehung, was du dir woanders holen musstest? Wie können wir unser Sexleben wieder aufregend für uns beide gestalten?“
Ehestrafe 6: Die Finanzierung einer Schönheits-OP
Einer Ehefrau kamen die Überstunden ihres Mannes in dessen Gastro-Betrieb verdächtig vor. Sie fand einen Mitarbeiter, der die Hintergründe kannte: Die Überstunden verbrachte der Gatte sehr vertraulich mit einer jungen Kollegin. Die Betrogene drohte die Scheidung an, ließ sich aber umstimmen – unter einer Bedingung: Dass ihr Mann ihr die (bisher verweigerten) Beauty-OPs finanziere. Sie ließ sich liften, die Brust straffen, Fett absaugen und sagte nun den jungen Konkurrentinnen den Kampf an. Dem Gatten ging ihr „jugendliches Getue“ aber bald auf die Nerven. Die Ehe ist inzwischen geschieden.
Was bringt’s?
„Auch ein gut verdienender Ehemann muss seiner Frau keine Beauty-OP finanzieren“, sagt Scheidungsanwalt Andreas Vitti. „Außer bei medizinischer oder psychischer Notwendigkeit und in besonderen Ausnahmen: So wurde ein Mann, der von seiner Frau schon getrennt lebte, gerichtlich verpflichtet, der Exfrau jedes Jahr eine altersbedingte Schönheits-OP im Wert von 1.800 Euro zu bezahlen.“