Die „Schlampe“ kostet 1900 Euro – eine „alte Sau“ schon 2500

MÜNCHEN - Der ADAC warnt: Ein Ausraster im Straßenverkehr kann ganz schön teuer werden. Sogar indirekte Beleidigungen gehen ins Geld. Und einschlägige Gesten ebenso.
„Du Wi...er“ kostet 1000 Euro, „du Schlampe“ bereits bis zu 1900. Und eine „alte Sau“ dezimiert das Konto des Beleidigers schon mal um satte 2500 Euro. Ein Ausraster etwa im Straßenverkehr kann ganz also schön teuer werden, so der ADAC gestern. Die Münchner Straßenwächter brachten eine Strafen-Hitliste heraus, die auf aktuellen Urteilen basiert.
Teuerstes Delikt in diesem Schimpfwort- und Beleidigungskatalog: der Stinkefinger. Je nach Einkommen des Übeltäters kommen da zwischen 600 und 4000 Euro Strafe zusammen. Aber auch bei anderen Beleidigungen gilt: Kleine Äußerung, großer Ärger. „Beschimpft man andere Verkehrsteilnehmer beispielsweise mit fieses Miststück, können schon mal 2500 Euro Geldstrafe verhängt werden“, berichtet ADAC-Sprecher Thomas Pfannkuch.
Besonders streng werden nach Beobachtung des Verkehrs-Clubs herablassende Äußerungen gegenüber Polizisten oder Politessen verfolgt – und entsprechend teuer wird das kurze Luftablassen hinterher. Denn: Hierbei wird indirekt auch der Staat beleidigt. Deshalb erstattet der Ordnungshüter meistens gemeinsam mit dem Dienstherrn Anzeige. Ein paar Beispiele gefällig? Wegelagerer kostet 450, einen Polizisten duzen 600, Bullenschwein samt Stinkefinger 1000 Euro.
Der Konjunktiv schützt nicht vor Strafe
Was viele Verkehrsteilnehmer nicht wissen: Auch wer trotz aller Aufregung geistesgegenwärtig den Konjunktiv verwendet, kommt nicht an einer Geldstraße vorbei. Indirekte Beleidigungen wie „am liebsten würde ich Arschloch zu dir sagen“ muss sich nämlich auch niemand gefallen lassen. „Im konkreten Fall wurden 1600 Euro fällig“, so Pfannkuch.
Im Gegensatz zu Verkehrssünden gibt es bei Beleidigungen keine festen Sätze. Die Geldstrafe wird in Tagessätzen angegeben. 30 davon entsprechen dabei einem Monatsnettogehalt.
Rudolf Huber