Die neue Badeverordnung für die Isar nimmt Gestalt an
Nicht überall soll das Plantsch-Verbot an der Isar gelockert werden - und schon jetzt kommt kritik am Kanuverband auf.
MÜNCHEN Die Isar ist vielen Münchnern der liebste Ort zum Baden und Plantschen. Doch was die wenigsten wissen: Noch immer gilt in der Stadt die Bade- und Bootsverordnung aus dem Jahr 1976 – auch wenn das veraltete Regelwerk teils so gar nicht mehr zur Realitität am Isar-Ufer passen mag. Schon seit Monaten wird deswegen an einer Novellierung gefeilt. Jetzt ist erstmals in großer Runde mit Bezirksausschüssen, Sport- und Umweltverbänden über den neuen Entwurf diskutiert worden. Und zwar heftig.
„Es gibt künftig viel mehr Stellen, wo gebadet werden darf“, hatte Umweltreferent Joachim Lorenz im April angekündigt. Doch ein Blick in die vorläufige Neufassung zeigt: Die versprochene Lockerung des Verbots ist lange nicht überall in Sicht. „Viele Bereiche sind weitgehend identisch“, erklärt Günter Wegrampf vom Umweltreferat. Allerdings habe es einige Präzisierungen gegeben. Beispiel Wittelsbacherbrücke. Im Entwurf für die Novellierung steht: Im „Hauptarm“ der Isar ist von 20 Metern südlich bis 40 Metern nördlich der Wittelsbacherbrücke das Baden verboten. Was im Umkehrschluss bedeuten könnte: Im neuen Nebenarm wird das Plantschen freigegeben.
„Überhaupt nicht zufrieden“ ist Rolf Renner vom Bayerischen Kanu-Verband mit dem Entwurf für die neue Verordnung. Der Grund: Bisher hätten die Wassersportler die Floßgasse am Marienklausensteg befahren dürfen. „Und das soll aus Haftungsgründen künftig nicht mehr der Fall sein“, erklärt Renner. „Das ist ein Witz!“ Wenn das Regelwerk genau so in Kraft tritt, würde das für die Kanufahrer bedeuten, dass sie ihr Boot etwa 250 Meter weit tragen müssten. „Was niemand tut“, erklärt Renner trocken.
Was ihn außerdem ärgert: Das Surfen und Kanufahren auf der „Wittelsbacher Welle“ sei nach derzeitigem Entwurfsstand immer noch verboten. „Wenn wir darin spielen wollen, sind wir illegal.“ Die theoretisch möglichen Strafen für einen Verstoß gegen die Verordnung bleiben drakonisch: bis zu 5000 Euro Bußgeld.
An einigen Punkten werde gewiss noch nachgefasst, sagt Günter Wegrampf vom Umweltreferat. Die neue Verordnung solle dem Stadtrat Anfang 2010 vorgelegt werden.
Definitiv aufatmen können die Surfer auf der Eisbach-Welle. Die Stadt will das Angebot des Freistaats annehmen – die Eisbachwelle soll demnächst in ihr Eigentum übergehen. Im Tausch für ein anderes Grundstück. Schon jetzt ist dem Entwurf für die neue Verordnung zu entnehmen: Surfen auf der Eisbachwelle ist erlaubt!
lj
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