Die Mär vom Millionenerbe: Notorischer Betrüger vor Gericht
Der weißhaarige Mann in dem auffälligen Pulli besteht darauf. Er habe immer an die Erbschaft geglaubt. Bargeld aus einem Schließfach in Höhe von 270 000 Euro, das Haus, Auto, Grundstück, Gartenhaus der verstorbenen Mutter – von alldem stand und stehe ihm doch sein Pflichtteil zu.
Doch die Erbschaft kam nicht und wird wohl auch nie kommen. Das verhindere die Schwester von Arno C. (57, Name geändert). Und sie wäre auch nie so hoch ausgefallen, wie Mann seinen Opfern weisgemacht hat. Von einem Millionenerbe war da die Rede.
Richterin Elisabeth Ehrl, die sich bis dahin alles geduldig angehört hat, wird nun doch leicht säuerlich. Sie fragt den Angeklagten direkt, ob er die Geschichte von seiner Erbschaft tatsächlich noch glaube: „Nach 16 Jahren!“
Arno C. wird Betrug in 49 Fällen vorgeworfen. Und zwar über einen langen Zeitraum mit einem sechsstelligen Schaden. Der gebürtige Thüringer hat den Menschen in seiner Umgebung immer wieder diese Erbschafts-Geschichte aufgetischt. Und viele haben es geglaubt und dem Mann Geld geliehen. Insgesamt laut Anklage 285 000 Euro. Wenn er denn einmal geerbt haben würde, bekämen sie das Geld ja zurück, glaubten die Gläubiger.
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Die Staatsanwaltschaft unterscheidet zwei Tatkomplexe. Im ersten geht es um das Jahr vor dem März 2012. In diesem Zeitraum lebte Arno C. noch in München.
Im März 2012 zog er nach Salzburg. Das ist Tatkomplex 2. Denn auch in Österreich log Arno C. offenbar munter weiter. Zu der Erbschaftsgechichte kam jetzt noch die Mär von einer schweren Krankheit, die kostspielige Operationen notwendig mache.
Der Mann ist einschlägig vorbestraft, wurde wegen ähnlicher Delikte zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Einen Lernprozess hat das offenbar nicht bei ihm auslösen können. Mit dem erschwindelten Geld will er unter anderem Schulden beglichen haben.
Schwere Kindheit
Arno C. berichtet im Gerichtssaal von seiner schweren Kindheit, von dem Vater, der schwerer Alkoholiker gewesen und ihn geschlagen haben soll, von der Mutter, die über Nacht fortlief und von Kollegen, die ihn aufgrund seines weiblichen Auftretens misshandelt hätten.
Gleich zu Prozessbeginn korrigierte die Richterin ein paar Zahlen in der Anklage und verwies darauf, dass für Arno C. auch eine Unterbringung in der Psychiatrie (§63 Strafgesetzbuch) in Frage komme.
Denn Arno C. war bereits als junger Mann in psychiatrischer Behandlung und ist auch derzeit in Haar untergebracht. Der Prozess dauert an.
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