Die Klo-Affäre von Trudering
München Es war über Monate das Stadt(viertel)-Gespräch in Trudering. Eine Familie, die sich ein Haus im Münchner Osten gekauft hatte, musste im Garten ein Dixi-Klo aufstellen, um auf die Toilette gehen zu können. Der Grund: Der Familie war vom Nachbarn wegen eines Hausbaus der Abwasserkanal stillgelegt worden.
Es ist eine kuriose Geschichte, die jetzt vor Gericht gelandet ist. Der afghanischer Familienvater (54) hatte im Jahre 2011 in Trudering ein Haus gekauft. Ohne zu wissen, dass seine Kanalisation durch das Grundstück des Nachbarn verlief. Der wollte nun seinerseits bauen und ließ im Mai 2013 den Kanal stilllegen. Von einem Tag auf den anderen stand das Paar mit seinen fünf Kindern ohne Wasser da.
Nicht nur die Toilette funktionierte nicht. Zur Körperreinigung musste die Familie die Duschen des benachbarten Sportvereins nutzen, Wäsche waschen ging nur im Waschsalon. Ein unhaltbarer Zustand. Notgedrungen nahm die Familie einen Kredit auf, um einen Anschluss an die städtische Kanalisation zu bekommen.
Der Kanalbau im Sommer dieses Jahres kostete über 13 000 Euro. Geld, das die Hauskäufer vom Notar erstattet bekommen wollen. Der habe sie nicht über das Kanalproblem informiert.
Doch die Erfolgsaussichten der Klage sind eher trüb. Das machte die Kammer des Landgerichts unter dem Vorsitz von Frank Tholl klar.
Zum einen macht der Notar geltend, dass er von dem Kanalproblem erst nach Vertragsabschluss erfahren hatte. Außerdem hatte die Familie – wohl aufgrund der Sprachprobleme – nicht auf Versuche reagiert, einen Gestattungsvertrag abzuschließen, um das Problem zu lösen.
Anwalt Wilfried Sydow stellte noch einmal heraus, dass die Familie aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse ein großes Kommunikationsproblem habe und finanziell eher klamm ist. Der Hauskauf habe die Mittel der Familie erschöpft.
Richter Tholl schlug einen Vergleich vor: Der Notar zahlt 2500 Euro für die Kosten, die durch Dixi-Klo, Sportverein-Dusche und Waschsalon entstanden sind. Das können sich beide Parteien noch überlegen.
Weitergehende Ansprüche müsste die Truderinger Familie in jedem Fall wohl beim Verkäufer des Hauses einklagen. Kommt kein Vergleich zustande, wird das Gericht am 21. Januar eine Entscheidung verkünden.