Die Geissens verlieren Rechtsstreit gegen Münchner Musikhändler
Es geht um den Streit über das Album "Post Mortem" des Rappers Jigzaw. Weil ein Münchner Internethändler die limitierte CD-Box trotz Unterlassung weiter verkauft hatte, wollten die Geissens 984,60 Euro für die anwaltliche Unterlassungsaufforderung.
München - Kollegah, Jigzaw und die Geissens: Durchaus prominente Namen, mit denen das Münchner Amtsgericht zuletzt bei einer Zivilklage zu tun hatte.
Vor Gericht ging es mal wieder um das umstrittene Album "Post Mortem" des Rappers Jigzaw, das dieser auf Kollegahs Label 2018 veröffentlicht hat. Weil er im Song "Medusablick" deren Töchter Shania und Davina übel beleidigt hatte, hatten die Geissens am 15. Oktober auf Unterlassung geklagt – und Recht bekommen. Das Album durfte nicht weiter verbreitet werden, die Textzeile ersetzten die beiden Rapper daraufhin.
Mit den Geissens: Streit um Verkauf von Jigzaw-Album
Und hier kommt nun der Münchner Internet-Musikhändler ins Spiel. Er hatte in seinem Shop eine limitierte Albumbox mit der ursprünglichen Textzeile angeboten und zehn Mal verkauft. Die Geissens mahnten ihn deswegen am 26. Oktober ab und forderten ihn zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Diese gab der Händler am 1. November ab und stellte auch den Verkauf ein. Prompt stellten ihm die Geissens über ihren Anwalt Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 984,60 Euro in Rechnung.
Die Rechtswidrigkeit der Textzeilen sei auch für Laien ohne weiteres und sofort erkennbar gewesen. Wer aus Kostengründen riskiere, die von ihm angebotenen Produkte vorher nicht auf Rechtmäßigkeit zu prüfen, müsse die Folgen auch selbst wirtschaftlich tragen, argumentierten die Geissens.
Der Händler wehrte sich gegen den Fahrlässigkeitsvorwurf: Bei etwa 2.000 ständig verfügbaren Titeln bei einer Regelspielzeit von eineinhalb Stunden hätte er über 375 Tage lang jeweils acht Stunden lang gebraucht, um sämtliche Tonträger anzuhören.
Gericht gibt Händler Recht
Er weigerte sich, die 984,60 Euro Anwaltskosten zu bezahlen. Das Gericht gab ihm Recht. Die Richterin sagte zur Begründung: "Dem Beklagten ist es nicht zuzumuten, jede von ihm vertriebene CD oder jeden Titel auf jegliche rechtsverletzende Inhalte zu untersuchen. Das würde wegen des damit verbundenen immensen Aufwands sein Geschäftsmodell gefährden, das nicht von vornherein auf Rechtsverletzungen angelegt ist. Dadurch werden die Betroffenen auch nicht schutzlos gestellt. Vielmehr können sie sich, wie auch durch die einstweilige Verfügung vor dem Landgericht München I getan, gegen das Musiklabel oder aber auch gegen die beiden Künstler/Rapper wenden. Hierbei kann ein effektiver und umfassender Stopp des weiteren Vertriebs erreicht werden." Das Urteil ist nach der Rücknahme der Berufung inzwischen rechtskräftig.
Jigzaw und Kollegah gehen getrennte Wege
Einen Erfolg gegen die beiden Rapper Jigzaw und Kollegah hatten die Geissens aber ohnehin errungen: 100.000 Euro mussten die Musiker neben der Unterlassung an die Geissen-Töchter zahlen.
Jigzaw und Kollegah haben ihre Zusammenarbeit inzwischen beendet und sollen sich laut Jigzaws Aussagen selbst gerade streiten – ums liebe Geld.
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