Die Freundin ins Koma geschlagen

Der Angeklagte ist ein arbeitsloser Alkoholiker, der früher als DJ und IT-Berater arbeitete. Er fühlt sich unschuldig: Das Opfer sei gestürzt, als er sich losreißen wollte.  
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Der Angeklagte ist ein arbeitsloser Alkoholiker, der früher als DJ und IT-Berater arbeitete. Er fühlt sich unschuldig: Das Opfer sei gestürzt, als er sich losreißen wollte.

MÜNCHEN - Irgendwann wird es dem Vorsitzenden Richter Michael Höhne zu bunt: „Kann es sein, dass bei Ihnen immer nur die anderen schuld sind?“ Eine Stunde hat Herbert W. (39) da bereits von seiner schlimmen Kindheit, der schlagenden Mutter, dem brüllenden Vater, bösen Lehrern und schikanösen Mitschülern berichtet. Immer mal wieder unterbrochen von Heulkrämpfen und Pausen.

Angeklagt ist der arbeitslose Alkoholiker – der früher als DJ und IT-Berater arbeitete – wegen versuchten Mordes. Der kampfsportkundige Hüne hat laut Staatsanwaltschaft seine Lebensgefährtin in deren Wohnung am Platzl ins Koma geprügelt. Die Anklage bezeichnet Herbert W. als „Schmarrn“. Ja, er habe Veronika E. (41) eine Watschn gegeben, ihre schweren Verletzungen könne er sich aber nur mit einem Sturz erklären. Und der war auch nicht wirklich seine Schuld: Er habe gehen wollen, sie ließ ihn aber nicht, weil sie Sex wollte.

Beim Losreißen habe er sie vielleicht mit dem Ellenbogen getroffen. „Ich habe gesehen, wie sie hart auf dem Boden aufgeschlagen ist.“ Ein Unglück also, mehr nicht. Hat er sie gewürgt? Herbert W.: „Sie hat sich selber gewürgt, indem sie sich in meine Hand fallen ließ.“ Wieso? „Sie hat auf Sado-Maso-Spiele gestanden.“ Doch Staatsanwältin Nicole Selzam hat eine ganz andere Version der Geschichte. Aus Frust über die in die Brüche gegangene Beziehung mit der Mutter seines kleinen Sohnes (2) habe der „egozentrisch-selbstgerechte“ Mann im Suff auf seine neue Freundin eingeschlagen, eingetreten und eingestochen.

Die Haare habe er ihr büschelweise ausgerissen und sie mit dem Tode bedroht. Mit verheerenden Folgen: Hirnblutung, künstliches Koma, vielfache Rippenbrüche, Schnittverletzungen bis runter zum Unterkieferknochen, Jochbeinbruch, Nasenbeinbruch, starke Prellungen und eine Platzwunde am Hinterkopf. Über längere Zeit bestand akute Lebensgefahr. Die 41-Jährige reagiert nur mit einem Grinsen, wenn sie angesprochen wird. Mehr Kommunikation ist nicht möglich. Der Prozess wird fortgesetzt.

 

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