Die eigene Tochter missbraucht? 39-Jähriger in München vor Gericht

Ein 39-Jähriger soll sich an seinem Kind vergangen haben. Viele Male und über Jahre.
von  John Schneider
Der angeklagte Vater mit seinen Verteidigern.
Der angeklagte Vater mit seinen Verteidigern. © jot

München - Ob der 39-Jährige im Gerichtssaal zugibt, seine Tochter sexuell missbraucht zu haben? Hinter verschlossenen Türen will der Angeklagte jedenfalls eine Erklärung zu den Vorwürfen in der Anklage abgeben. Die Öffentlichkeit ist dabei auf Initiative der Verteidiger ausgeschlossen - gegen den Willen der Staatsanwaltschaft.

Was der Staatsanwalt als Anklage verliest, hört sich an wie blanker Horror. Der im Kreis Miesbach ansässige Mann soll seine im Jahre 2001 geborene Tochter immer wieder sexuell missbraucht haben, seit das Mädchen acht Jahre alt war. Die Familie war in den Jahren 2009 und 2010 nach und nach aus Spanien nach Deutschland umgezogen.

Laut Anklage hatte der Mann bereits in Spanien seine kleine Tochter im Intimbereich angefasst. In ihrer neuen Heimat nutzte er dann die vorübergehende Abwesenheit der Mutter aus, um sich in weiteren 30 Fällen an dem Kind zu vergehen.

Ungefähr ein Jahr später nahm die Mutter des Opfers auf Drängen des Angeklagten eine Arbeit in einem Restaurant auf. Das bedeutete, dass das Kind abends mit dem Vater alleine war. Bis zur Beendigung ihrer Tätigkeit im Restaurant im Juli 2011 soll der 39-Jährige das ausgenutzt haben, um sich insgesamt etwa 15 Mal an dem Kind zu vergehen.

48 Fälle von sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen

Als das Mädchen elf Jahre alt war, sei es zu weiteren Übergriffen gekommen. In einem Fall laut Anklage so massiv, dass das Mädchen vor Schmerzen schrie, weinte und blutete.

Im Juni 2012 habe der 39-Jährige erneut die Abwesenheit seiner Frau dazu genutzt, um sich in zwei Fällen an seiner Tochter zu vergehen. Ihre Mutter war zu dieser Zeit für die Geburt der zweiten Tochter in der Klinik.

Dann machen die Ankläger einen Zeitsprung. An Heiligabend des Jahres 2017 kam es wie häufig zuvor zu einem Streit zwischen den Eheleuten. Die Tochter stellte sich im Verlauf des Streits zwischen die beiden und forderte ihren Vater auf, sie zu schlagen. Was dieser auch tat. Und zwar mit Wucht. Durch den Faustschlag ins Gesicht erlitt die 16-Jährige ein Hämatom unter dem linken Auge.

Im September 2019 kam es in der Wohnung zu einem heftigen Streit zwischen Vater und Tochter. Er trat ihr dabei gegen den Fuß. Wohlwissend, dass sich die junge Frau kurz zuvor diesen Fuß bei einem Unfall gebrochen hatte.

Insgesamt gehen die Ankläger unter anderem von 48 Fällen des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen aus. Dazu kommen zwei Fälle der vorsätzlichen Körperverletzung. Für den Prozess sind vier Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil soll am 6. September verkündet werden.

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