Die eigene Mutter erdrosselt: Mordprozess

Heimtückische Tat: Am Montag beginnt der Mordprozess gegen eine Unterhachingerin (41), die ihre Mutter mit einer Wäscheleine umgebracht hat. Die Hintergründe der Tat, der Prozess.
John Schneider |
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Die angeklagte 41-Jährige hatte die Tat bei der Polizei zugegeben.
Daniel von Loeper/privat Die angeklagte 41-Jährige hatte die Tat bei der Polizei zugegeben.

München - 14 Tage mit einer Toten unter einem Dach: Christine K. (41) hatte ihre Mutter Karin zwischen dem 7. und dem 9. Februar 2014 in ihrer Unterhachinger Wohnung erdrosselt. Erst zwei Wochen später schöpfte eine Freundin der Mutter Verdacht. Sie alarmierte die Polizei. Als die Polizisten mit einem Zweitschlüssel die Wohnung öffnen, steht ihnen plötzlich Christine K. gegenüber. Ihre Mutter sei im Krankenhaus sagt sie zunächst. Doch als die Beamten ins Wohnzimmer wollen, gibt sie die Tat zu.

Der Hintergrund: Christine K. lebte nach einer gescheiterten Selbstständigkeit bei ihrer Mutter in der Fasanenstraße. Die 70-Jährige lebte von einer kleinen Rente, musste nun aber auch noch ihre Tochter mit durchbringen.

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Schlimmer noch: Ihre Tochter hatte für einen Kredit die Eigentumswohnung ihrer Mutter als Sicherheit angegeben. Ohne die Hilfe einer Freundin, wäre die Wohnung von Karin K. zwangsversteigert worden. Ein massiver Vertrauensbruch. Immer öfter gab es nun Streit zwischen Mutter und Tochter. Zumal Karin K. mitbekam, dass ihre Tochter ihr auch noch Schmuck und Geld stahl.

Das Tatmotiv: Die 41-jährige war es leid, dass ihre Mutter sie immer wieder ermahnte, wieder auf eigenen Beinen zu stehen. Die Ratschläge und Belehrungen nervten die Arbeitslose. So keimte in ihr der Entschluss, die 70-Jährige umzubringen.

Die Tat:
Um den 8. Februar des vergangenen Jahres nahm sich Christine K. eine pinkfarbene Plastikwäscheleine, schlich sich von hinten an ihre Mutter ran und legte ihr die Leine um den Hals. Mit beiden Händen hat sie nach Überzeugung der Ermittler dann zugezogen, um die 70-Jährige zu erdrosseln.

Die alte Dame wehrte sich, hatte aber keine Chance. Sie stürzte zu Boden, während ihre Tochter die Leine minutenlang weiterdrosselte. Bis sich ihre Mutter nicht mehr rührte.

Der Prozess:
Das Schwurgericht hat fünf Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil wird am 24. Februar erwartet.

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