Die Blutspur zum Böhringer-Mörder

Wie schnell trocknet Blut auf Fliesen? - Diese Frage steht im Mittelpunkt eines Beweisantrags der Verteidiger. Ein neues Gutachten soll Bence T. (32) vor Gericht entlasten.
von  Abendzeitung
Der Prozess um Charlotte Böhringers Tod zieht sich hin.
Der Prozess um Charlotte Böhringers Tod zieht sich hin. © ho

MÜNCHEN - Wie schnell trocknet Blut auf Fliesen? - Diese Frage steht im Mittelpunkt eines Beweisantrags der Verteidiger. Ein neues Gutachten soll Bence T. (32) vor Gericht entlasten.

Wie schnell trocknet Blut auf Fliesen? Diese Frage stellen die Verteidiger von Bence T., dem Neffen von Charlotte Böhringer. Der 32-Jährige steht seit Mai 2007 vor dem Schwurgericht in München, weil er laut Anklage seine reiche Tante erschlagen haben soll.

Der Gedanke hinter dem Beweisantrag: Die Leiche der Parkhaus-Millionärin wurde im Flur ihrer Penthouse-Wohnung gefunden. Die Frau lag in ihrem Blut, ihre geöffnete und durchwühlte Handtasche lag neben ihr. Da aber an der Tasche selbst keine Blutspuren gefunden wurden, müsse das Blut getrocknet sein, bevor die Tasche dort abgelegt wurde, erklärt Anwalt Peter Witting seine Theorie.

Fraglicher Zeitraum von einer knappen Stunde

Ein Gutachten soll nun beweisen, dass das Blut des Opfers länger als eine Stunde gebraucht hat, um zu trocknen. Dann wäre Bence T. nach Ansicht der Verteidiger unmöglich der Mörder – der auch Wohnung und Tasche durchwühlte – da der Neffe nach ihrer Berechnung zum fraglichen Tat-Zeitraum nur für eine knappe Stunde in der Wohnung des Opfers gewesen sein kann. Dieser Zeitraum werde durch ein letztes Lebenszeichen des Opfers gegen 18.15 Uhr am 15. Mai 2006 und einem Telefongespräch des Angeklagten in dessen Wohnung eine gute Stunde später eingegrenzt.

Eine zweite Frage, die gestern vor Gericht diskutiert wurde: Warum hatte Bence T. soviel Geld dabei, als er festgenommen wurde? Ein Polizist sagte aus, dass man 2000 bis 3000 Euro und mehrere tausend ungarische Forint bei dem jungen Mann gefunden habe. Laut Verteidigung wollte er damit ein Fahrrad kaufen, hatte dafür auch im Internet geboten. Eine Angestellte der Verkaufsseite Ebay hatte bei der Prüfung aller Gebote aber keines finden können, das zu den Angaben des Angeklagten passte.

John Schneider

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