Detektiv-Videos: Ein Fall fürs Gericht

Eine Überwachungsaktion führt einen 51-jährigen Mann vor den Kadi – hat die Kamera funktioniert?
John Schneider |
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MÜNCHEN „Wie soll ich denn ohne Video meinen Job machen?” Die Frage konnte ihm auch der Polizeibeamte nicht beantworten. Peter S. (51, Name geändert) ist Privatdetektiv und setzt zur Überwachung auch Videokameras ein. Das aber verstößt gegen das Bundesdatenschutgesetz, sagt die Staatsanwaltschaft.

Peter S. beobachtete einen Aschheimer Firmensitz und ein Privatanwesen, um für seinen Kunden - ein fränkisches Transportunternehmen, das noch Rechnungen ausstehen hatte - auszuspionieren, ob die Aschheimer Handelsfirma oder ihre Vorstände verwertbare Vermögenswerte besitzen. Für die Staatsanwaltschaft ein illegales Vorgehen.

Die Kamera hatte Peter S. unter Kartons im Auto versteckt. Irgendwann fiel dem Sicherheitsdienst das Auto auf. Die Polizei wurde alarmiert und die Kamera entdeckt.
Doch hat das Videogerät tatsächlich funktioniert? Nein, sagt der Detektiv vor Gericht. Die Kamera habe von Anfang an Schwierigkeiten gemacht. In seinem Überwachungsbericht für den Auftraggeber schrieb er aber, dass eines der Objekte per Video überwacht wurde. Der Prozess wird fortgesetzt. 

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