Deshalb hat der junge Gauweiler ein Hausverbot im Jugendheim erhalten

Warum der damals 25-jährige Stadtrat Peter Gauweiler im Juni 1974 Hausverbot in einem Jugendheim bekommen hat. Und wie er sich verteidigt.
von  Felix Müller
Politrentner Peter Gauweiler auf einem Foto aus dem Herbst 2023.
Politrentner Peter Gauweiler auf einem Foto aus dem Herbst 2023. © IMAGO/Panama Pictures

München - Später sollte er als harter Hund bekannt werden, der "Schwarze Peter": Peter Gauweiler stand als Kreisverwaltungsreferent für Law and Order, war Münchner CSU-Oberbürgermeisterkandidat, ein weit bekannter Bundestagsabgeordneter und Anwalt. Doch im Juni 1974 kam der gerade einmal 25-jährige mit einer ganz anderen Geschichte in die Schlagzeilen. "Wirbel um Münchens jüngsten Stadtrat", ist ein Artikel in der AZ vom 17. Juni 1974 überschrieben.

Vor 50 Jahren titelte die AZ: "Wirbel um Münchens jüngsten Stadtrat"

Gauweiler habe im Jugendheim am Wolkerweg in Großhadern Hausverbot erhalten. Gauweiler sei eigentlich wegen einer Bezirksausschusssitzung in das Jugendheim gekommen, dort habe er gegen den Willen des Heimleiters einen Zeitungsartikel über eine "Promillefahrt" des verunglückten Stadtschulrats Anton Fingerle vom Schwarzen Brett gerissen. Die CSU-Stadtratsfraktion kündigte nun an, gegen den Heimleiter wegen "übler Nachrede gegen einen Dienstvorgesetzten" (eben Fingerle) vorzugehen.

Gauweiler verteidigt sich in der AZ: "Ich fand das eine hundsföttische Gemeinheit, einen alten Herrn wie Fingerle derart an den Pranger zu stellen", sagte er. Der Heimleiter Robert Ratgeber wiederum betonte, dem Aufhängen des Artikels sei "eine ausführliche Diskussion unter den Jugendlichen vorausgegangen". Die CSU überzeugte dieses Argument wenig. Die Stadtratsfraktion forderte, nun "die pädagogische Eignung des Heimleiters zu überprüfen".

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