Der Trick mit den Möbeln: Darum schützt die Mietpreisbremse Mieter zu wenig

Die Ampelkoalition hat sich auf eine Verlängerung der Mietpreisbremse geeinigt. Der Münchner Mieterverein sieht dabei einige Probleme.
von  Maja Aralica
Die Mietpreisbremse greift in München in den seltensten Fällen - der Mieterverein hat jetzt drastische Beispiele gesammelt.
Die Mietpreisbremse greift in München in den seltensten Fällen - der Mieterverein hat jetzt drastische Beispiele gesammelt. © Ralf Hirschberger/dpa/AZ-Screenshot/AZ

München – Der Streit um die Mietpreisbremse ist nun beendet: Die Ampel hat sich auf eine Verlängerung der Mietpreisbremse geeinigt. Diese gilt nun bis 2029 anstatt bis 2025. Der Münchner Mieterverein findet aber: Das reicht nicht aus.

Münchner Mieterverein: "Viele Ausnahmen und Schlupflöcher"

Die Mietpreisbremse begrenzt die Mietkosten bei Neuvermietungen auf höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Die Entscheidung darüber, wo die Mietpreisbremse gelten soll, liegt in der Zuständigkeit der jeweiligen Landesregierung. So positiv wie die Mietpreisbremse für Mieter auch klingen mag, so bietet sie Vermietern dennoch "viele Ausnahmen und Schlupflöcher, die im Zuge der Verlängerung dringend geschlossen werden müssen", sagt Beatrix Zurek, Vorsitzende vom Mieterverein München in der Abendzeitung. Derartige Probleme zeigen sich laut Zurek bei Kurzzeitmietverträgen oder "wenn die Miete schon vorher über der zulässigen Grenze gelegen" hat.

Möblierte Wohnungen als Problem

Ein weiteres Problem seien vor allem auch möbliert vermietete Wohnungen. Zwar gilt die Mietpreisbremse auch für diese, jedoch sei es nicht möglich, als Mieter die Möbel aus der Miete rauszurechnen. Um die Mietpreisbremse "wirklich zuverlässig anwenden" zu können, müsse "der Möblierungszuschlag separat ausgewiesen werden", so Zurek laut dem "Münchner Mieter Magazin" des Vereins. Auch sei eine Deckelung  des Zuschlags notwendig. 

Münchner Mieterverein: "Viele haben Angst deswegen ihre Wohnung zu verlieren"

Ein großes Problem sei auch, "dass die Bremse nur gezogen wird, wenn Mieter von sich aus die Miete rügen", so Zurek in der Abendzeitung. Viele Mieter hätten Angst, "ihre Wohnung zu verlieren, wenn sie auf die Einhaltung des geltenden Rechts bestehen". Aus diesem Grund fordert der Mieterverein, "dass unabhängige Mietprüfstellen die Höhe der Mieten prüfen. Das könnte zum Beispiel das Finanzamt sein, das bei der Steuererklärung die Mieteinnahmen auf den Tisch bekommt."

Münchner Mieterverein: "Mietpreisbremse muss verbessert werden"

Die Strafe bei Verstoß gegen die Mietpreisbremse fällt eher milde aus. Denn: Es muss nur die zu Unrecht eingezogene Miete zurückgezahlt werden. Bußgelder gibt es hier nicht. Laut Angaben des Mietervereins sind Vermieter gesetzlich dazu verpflichtet, bei Vertragsabschluss Angaben über Vormiete, Erstbezug und vorherige Modernisierung zu machen. Das würde es Mietern erleichtern, ihre Miete auf Zulässigkeit prüfen zu lassen. Zurek sagt im "Münchner Mieter Magazin: "Die Mietpreisbremse ist ein wichtiges Instrument, es muss aber noch weiter verbessert werden. Wir müssen die Ausnahmen reduzieren". 

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