„Der Teufel hielt mir die Hand und stach zu“

München - Richter Norbert Riedmann fordert den Angeklagten auf, sich zu setzen. Aber Adrian S. (24) will lieber stehen: „Ich wollte mich zuerst bei der ganzen Familie Larissas entschuldigen. Ich würde es gerne ungeschehen machen.“ Dann erst setzt er sich auf die Anklagebank und schildert, wie er den 6. März 2015 erlebt hat und wie es dazu kommen konnte, dass er seine 16-jährige Freundin erstach.
Schon nachmittags bei der Arbeit sei er verwirrt gewesen, berichtet der Metallbauer zum Prozessauftakt am Donnerstag. Er habe Angst gehabt, dass ihn die NSA per Handy hypnotisiere. Später beim Shisha-Rauchen habe er Freunden erzählt, dass er der Auserwählte sei, die Erde fühle und mit Tieren kommunizieren könne.
Adrian S.: „Dann rief Larissa an und fragte, wo ich denn bleiben würde.“ Er habe dann einen wunderschönen Abend mit ihr und ihren Freunden beim Bowling gehabt.
Doch wieder zu Hause in Unterföhring wendete sich das Blatt erneut. Der Teufel habe ihm nun gesagt: „Adrian, hol das Messer.“ Was er dann auch getan habe: „Der Teufel hat mir die Hand gehalten und zugestochen.“
Zwar hatte der Vorsitzende Richter der Landgerichtskammer zu Beginn des Prozesses erklärt, dass auch eine Unterbringung in der Psychiatrie in Frage kommt, meldete dann aber Zweifel an der Darstellung von Adrian S. an. „Das wirkt wie auswendig gelernt“, fand Riedmann.
Larissa flüchtete im Bademantel auf die Straße
Staatsanwalt Markus Koppenleitner erklärt die Tat in der Anklage auch weniger mit Wahnvorstellungen. Tatmotiv sei vielmehr Eifersucht gewesen. Das junge Mädchen habe ihrem Freund an diesem Abend erklärt, dass sie sich trennen will. Darüber sei es zum Streit gekommen.
Larissa sei dann im Bademantel auf die Straße geflüchtet, ihr Freund verfolgte sie in Unterhosen. Die 16-Jährige bat einen Nachbarn, den sie zufällig auf der Straße getroffen hatte, um Hilfe. Der habe das Paar zurück in die Wohnung begleitet. Der Mann konnte aber nicht verhindern, dass Adrian S. plötzlich mit dem Messer auf das Mädchen einstach.
Fast schon „professionell“, so Richter Riedmann, habe Adrian S. seinem Opfer die Schlagadern im Hals und am linken Unterarm geöffnet. Larissa P. starb am folgenden Tag.
Wahnvorstellung oder Eifersucht: Ein Gutachter wird klären müssen, was das Verbrechen auslöste. Der Prozess ist auf zehn Verhandlungstage angesetzt.