Der Link ins Jenseits - QR-Code auf Grabsteinen

Am Donnerstag berät der Stadtrat darüber, ob QR-Codes an Gräbern auf den kommunalen Münchner Friedhöfen erlaubt werden. Die quadratischen Grafiken führen vom Gottesacker direkt ins Internet.
von  Natalie Kettinger
Mittlerweile mehrfach ausgezeichnet: Der Steinmetz und Bildhauer Andreas Rosenkranz war der erste, der QR-Codes in Grabsteine integrierte.
Mittlerweile mehrfach ausgezeichnet: Der Steinmetz und Bildhauer Andreas Rosenkranz war der erste, der QR-Codes in Grabsteine integrierte. © Andreas Rosenkranz / gedenken-gestalten.de, dpa

München - Nach dem Tod seiner Mutter wählte der Münchner Anton Stuckenberger 2012 einen bis dahin eher ungewöhnlichen Weg des Gedenkens: Vor den Familiengrabstein, versehen mit Namen, Geburts- und Sterbedaten, ließ der 54-Jährige auf dem kirchlichen Teil des Feldmochinger Friedhofs einen kleinen Jurakalkquader setzen, in den ein QR-Code graviert ist. Scannt man diesen mit dem Smartphone, öffnet sich eine Internetseite, auf die Stuckenberger Fotos seiner Mutter gestellt hat, Informationen über ihr Leben und persönliche Erinnerungen.

Was in Berlin, Stuttgart und anderen deutschen Kommunen längst Usus ist, soll nun auf den städtischen Friedhöfen Münchens ebenfalls erlaubt werden. Am Donnerstag berät der Gesundheitsausschuss über eine Reform der Friedhofssatzung. Geht es nach Referent Joachim Lorenz, in dessen Zuständigkeit die Friedhofsverwaltung fällt, werden in diesem Zusammenhang auch QR-Codes auf Grabsteinen zugelassen.

Für Anton Stuckenberger sind die Inschriften 2.0 schlichtweg eine „geniale Erfindung“. Er sagt: „Durch dieses Tool sind vom Grab aus wesentlich mehr Informationen über den Verstorbenen verfügbar, als auf dem Stein Platz hätten.“ Auf der Gedenkseite für seine Mutter können die Trauernden zudem virtuelle Kerzen anzünden und miteinander in Kontakt treten. „Einige Mitglieder unserer weit verstreuten Verwandtschaft haben diese Möglichkeit genutzt.“

Geschaffen hat den Natursteinquader auf dem Feldmochinger Grab der Kölner Steinmetzmeister Andreas Rosenkranz. „Wir waren weltweit die Ersten, die QR-Codes in Stein gearbeitet haben“, erzählt er stolz. Vorher sei es – vor allem in Japan – üblich gewesen, Metallplaketten auf die Gräber zu kleben. „Aber das bekommt schnell den Charakter einer Warenauszeichnung. Wir wollen pietätvoll gestalten.“ Mittlerweile hat der Künstler mehrere Preise für seine QR-Code-Grabsteine gewonnen.

Seine Auftraggeber seien meist Angehörige von Menschen, die jung ums Leben gekommen sind, sagt Andreas Rosenkranz. Deren Freunde und Bekannte könnten oft mehr mit dieser Technik anfangen als die Hinterbliebenen hochbetagter Rentner.

Allerdings würden QR-Codes auch für diese Familien zunehmend interessant. „Seit das Sterbegeld gestrichen wurde, steigen die Kremierungsraten“, so der Steinmetz. In München etwa lag die Zahl der Feuerbestattungen 1990 bei 37 Prozent – heute werden 60 Prozent der Toten verbrannt. „Ein Urnengrab braucht aber nur ein Viertel der Fläche einer Erdbestattung. Als gestaltender Steinmetz steht man da irgendwann vor einem Problem. In gewisser Weise ist der QR-Code deshalb die logische Folge dieser Miniaturisierung.“ Trotzdem gibt Rosenkranz offen zu: „Noch sind QR-Codes auf Gräbern ein Randphänomen.“

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Eine Nische, in der bereits einige bekannte Namen zu finden sind. So findet sich eine entsprechende Plakette am Grabstein der einstigen DDR-Bürgerrechtlerin Bärbel Bohley (1945 – 2010) auf dem Dorotheenstädtischen Friedhof in Berlin. Und auch am Grab der im April in Afghanistan erschossenen deutschen Kriegsfotografin Anja Niedringhaus in Höxter (NRW) ist eine Stele mit Code aufgestellt. Er führt auf eine ursprünglich von ihr selbst angelegte Homepage, die im Auftrag der Familie weitergeführt wird. Die Stadt Stuttgart prüft derzeit zudem, inwieweit Gräber von Prominenten mit QR-Codes versehen werden – „zur modernen Wissensvermittlung“.

Zurück nach München: Einfach anbringen darf man die quadratischen Grafiken übrigens nicht, selbst wenn der Stadtrat sie absegnet (was der Städtetag schon vor zwei Jahren vorgeschlagen hat). Die QR-Codes am Grab müssen genehmigt werden, die hinterlegten Inhalte „frei von jeglicher Werbung, Verunglimpfung, Diskriminierung und auch sonst nicht zu beanstanden sein“.

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