Der Kampf der Shisha-Kneipen
Bei der Wasserpfeife ist das Passivrauchen kein Problem – sagen die Betreiber und klagen
MÜNCHEN Frank Mansory (34) ist am Boden zerstört. Dem Besitzer des „Millenium Shisha Palast“ in der Schwanthaler Straße laufen die Gäste davon. „Wenn sich nichts ändert, müssen wir zumachen“, sagt Mansory. Es geht um das strenge Nichtraucherschutzgesetz , das Mansory und andere Münchner Sisha-Café-Besitzer nicht akzeptieren wollen: Im Auftrag einiger Shisha-Barbetreiber hat eine Münchner Kanzlei beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof Popularklage eingereicht. Inzwischen ist die Klage bei Gericht eingegangen. Eine entsprechende Verfassungsbeschwerde soll dazu in der kommenden Woche eingereicht werden, heißt es.
In der Begründung der Popularklage heißt es, die Gäste besuchten Shisha-Kneipen nur, um Wasserpfeifen zu rauchen. Sie würden nun in ihrer Freiheit eingeschränkt, die Betreiber seien in ihrer Existenz bedroht. Und noch ein Punkt ist entscheidend: Das Nichtrauchergesetz will die Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren schützen. „In Shisha-Bars kann aber gar nicht passiv geraucht werden“, erklärt Mansory. In seinem Lokal treffen sich Arababer, Türken und Deutsche, sagt er. Viele Nationaliäten seien vertreten. Es kommen Anwälte ebenso wie Profifußballer zu ihm, darunter auch Franck Ribéry. ah
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