Der Exhibitionist vom Flaucher: Bewährung

München - Die Frau traute ihren Augen nicht. Ein Mann, der außer seinem Rucksack nicht anhatte, stand am Flaucher im flachen Wasser der Isar und manipulierte an seinem Glied. Vor den Augen ihrer Kinder. Und vieler anderer Badegäste, die an diesem späten Nachmittag des 27. Juli 2013 an den Fluss gekommen waren, um auszuspannen. Gestern wurde dem Münchner am Amtsgericht der Prozess gemacht. Hans F. (Name geändert) musste sich wegen Exhibitionismus verantworten.
Gerichtssäle sind nichts Neues für den 54-Jährigen, eine Anklagebank hat nichts Fremdes für den Münchner. Der gelernte Kfz-Mechaniker weist schließlich ein beeindruckendes Vorstrafenregister auf. Sage und schreibe 25 Eintragungen kommen bei ihm zusammen. Allerdings sind keine einschlägigen Sexualstraftaten darunter.
Was der geständige Exhibitionist am 27. Juli 2013 am Flaucher in der Nähe der Marienklausenbrücke gemacht habe, war auch nach Ansicht der Staatsanwaltschaft völlig „atypisch“ für den Mann. Bislang ist Hans F. vor allem wegen seiner Alkoholsucht straffällig geworden. Vollrausch, Fahren ohne Fahrerlaubnis, auch mal Widerstand gegen Vollzugsbeamte gehören zu seinen Vorstrafen. Zuletzt wurde er für eine Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
Hans F. ist Schmerzpatient und wegen seiner Alkoholsucht in Therapie. Seine Bewährungshelferin stufte den Mann gestern als Zeugin vor dem Amtsgericht als stabil ein. Das Gericht sollte anerkennen, dass ihr suchtkranker Mandant trotz des Stresses des vergangenen Jahres – der Mann fürchtete, dass eine offene Bewährung widerrufen wird – nicht rückfällig geworden sei, argumentierte Anwältin Julia Weinmann.
Das Amtsgericht schloss sich ihrer Meinung an – auch was das Strafmaß anbelangt. Vier Monate Haft, die zur Bewährung ausgesetzt werden, schienen der Richterin angemessen. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Monate gefordert, war aber ebenfalls damit einverstanden, dass die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird. „Sie sind auf einem guten Weg“, fand die Richterin. Mit Blick auf die vielen Vorstrafen ermahnte sie den 54-Jährigen aber eindringlich: „Das ist ihre allerletzte Chance.“
Eine Auflage des Gerichts: Hans F. muss seine Sucht-Therapie fortsetzen.