Denkmalschutz: Aktivisten kritisieren Gerichtsentscheidung zu Uhrmacherhäusl in München

Giesing - Nein, so richtig glücklich sind die Anwohner des Uhrmacherhäusls über die Entscheidung des Landgerichts nicht. Angelika Luible vom Verein Heimat Giesing erklärt im AZ-Gespräch, dass die Entscheidung des Gerichts, das Verfahren gegen den Eigentümer des Uhrmacherhäusls gegen eine Geldauflage von 100.000 Euro einzustellen, an "mittelalterlichen Ablasshandel" erinnert.
Kritik von Heimat Giesing: "Bärendienst für Denkmalschutz"
Das findet auch ihr Mitstreiter Anton Voglmaier: "Trotz erdrückender Beweislast und eines erstinstanzlichen Urteils, kam es zu einem 'Deal', der Ähnlichkeiten mit einem mittelalterlichen Ablasshandel hat. Durch Einstellung gegen Geldzahlung wurde dem Denkmalschutz ein Bärendienst erwiesen."

Der Hintergrund: Am 1. September 2017 wurde das denkmalgeschützte Uhrmacherhäusl illegal abgerissen. In der Folge gründete sich der Verein Heimat Giesing, der sich den Wiederaufbau des Uhrmacherhäusls zum Ziel gesetzt hat. In einer Pressemitteilung heißt es nun, dass sich das Bündnis Heimat Giesing über die Einstellung des Verfahrens gegen den Eigentümer des illegal abgerissenen Uhrmacherhäusls wundere und sich das "nur damit erkläre, dass Gerichte und Staatsanwaltschaften heillos überlastet sind".
Eigentümer wurde in erster Instanz zu einer Geldstrafe verurteilt
Heimat Giesing befürchtet, "dass sich künftige Akteure auf diesem Gebiet durch ähnliche Deals in ihrem Handeln bestärkt fühlen dürften. In Zeiten wie diesen wäre für die Stadtgesellschaft ein Strafurteil gegen den Eigentümer ein klares Zeichen gegen kriminelles Handeln gewesen" - und würde vielleicht auch Nachahmer abschrecken. In erster Instanz war der Eigentümer "wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung und Nötigung zu einer Geldstrafe von 250 Tagessätzen zu je 530 Euro verurteilt worden", teilte das Landgericht mit. Auch der mitangeklagte Bauunternehmer wurde zu einer Geldstrafe verdonnert. Sowohl der Eigentümer als auch die Staatsanwaltschaft hatten danach Berufung eingelegt.
"100.000 Euro tun ihm nicht weh", sagt Angelika Luible mit Blick auf den Eigentümer des Hauses in der Feldmüllersiedlung, "Aber die Einstellung des Verfahrens tut uns weh. Wir sehen das mit gemischten Gefühlen. Es wäre besser gewesen, es hätte ein klares Urteil gegeben." Immerhin, "die Verfahrenseinstellung betrifft allein das strafrechtliche Verfahren gegen die Angeklagten", erklärte Gerichtssprecher Laurent Lafleur. Das Urteil des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofes, das in zweiter Instanz die Anordnung der Stadt zum Wiederaufbau des Uhrmacherhäusls weitgehend bestätigt hat, bleibt davon unbehelligt.
"Das Bündnis Heimat Giesing wird auch weiterhin bei den zweimonatigen Mahnwachen auf diesen besonderen Missstand hinweisen und die originalgetreue Wiederherstellung des Uhrmacherhäusls kritisch begleiten", so der Verein. Klingt ein wenig nach Kampfansage.