Demonstration vor Synagoge: Münchens Polizeipräsident Hubertus Andrä wehrt sich gegen Kritik

Rechtsextreme waren bei der Demonstration vor der Synagoge am Jakobsplatz nicht verwiesen worden. Polizeipräsident Hubertus Andrä stellt klar: "Wir durften nichts machen."
Felix Müller |
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Münchens Polizeipräsident Hubertus Andrä.
Andreas Gebert/dpa Münchens Polizeipräsident Hubertus Andrä.

München - Rechtsextreme bei einer Kundgebung gegen Antisemitismus vor der Synagoge: Wie berichtet, hat das am Wochenende für Entsetzen gesorgt. Grünen-Stadtrat Dominik Krause hatte in der AZ die Polizei scharf kritisiert, weil diese keine Platzverweise ausgesprochen hat.

Jetzt wehrt sich Polizeipräsident Hubertus Andrä gegen die Vorwürfe. "Mit Befremden und Erstaunen" habe er die Aussagen Krauses gelesen, sagte er am Montag. "Die Münchner Polizei ist sensibilisiert und nutzt alle rechtlichen Möglichkeiten, um bei Versammlungen einen friedlichen Verlauf zu gewährleisten und dort auch gegen Extremisten jeglicher Art vorzugehen", sagte Andrä. "Gerade Herr Krause als politischer Mandatsträger und proaktiver Nutzer seines grundrechtlich garantierten Rechts auf Versammlungsfreiheit sollte die rechtlichen Grundzüge des Versammlungsrechts kennen."

Andrä: "Keine aktiven Störungen"

Weiter erklärte er: "Wenn sich Versammlungsteilnehmer – und hier haben die Väter des Grundgesetzes ausdrücklich jede nicht verbotene Meinung und Gesinnung zugelassen – bei einer öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel friedlich und passiv verhalten, dann gibt es für die Polizei keine rechtlichen Möglichkeiten, diese Personen aus der Versammlung zu entfernen. Das, was Herr Krause von meinen Einsatzkräften fordert, sind rechtswidrige Maßnahmen!"

Der Gesetzgeber habe beim Versammlungsrecht "keine Sanktionen für Fälle der moralischen Provokation oder ähnlichem Verhalten vorgesehen, soweit dieses Verhalten friedlich, ohne Waffen und nicht zur Verhinderung der eigentlichen Versammlung geeignet ist".

Die Einsatzkräfte hätten sich in "unmittelbarer Nähe" der "polizeibekannten Personen" aufgehalten, sagte Andrä. "Nachdem ihnen aber kein Verhalten wie etwa beabsichtigte aktive Störungen oder Gewalttätigkeiten vorzuwerfen war, durften von uns keine Maßnahmen eingeleitet werden."

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