Dealer angeklagt: Drogen an Minderjährige abgegeben?

Prozess am Landgericht München: Der angeklagte Dealer streitet ab, Ecstasy an eine Minderjährige verkauft zu haben.
John Schneider |
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In Handschellen zur Verhandlung: Dealer Thomas D.
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München Vor allem mit Marihuana und Ecstasy hat Dealer Thomas D. (28, Name geändert) bis April 2015 von seiner Wohnung aus einen schwunghaften Handel mit Drogen betrieben. Das gab der Messebauer bei seinem Prozess vor dem Landgericht auch unumwunden zu.

Leugnen wäre wohl auch schwierig gewesen, da in seiner Wohnung in Petershausen am 22. April große Mengen Rauschgift gefunden wurden. Die Ermittler entdeckten unter anderem 459 Ecstasy-Tabletten, 133 Gramm Marihuana, 68 Gramm des Amphetamins MDMA sowie knapp neun Gramm eines Kokaingemisches. Bei solchen Mengen liegt der Verdacht des Drogenhandels nahe.

Streitpunkt zwischen Anklage und Verteidigung dürfte etwas anderes werden. Laut Anklage hat Thomas D. zwischen dem 1. Juni 2014 und dem 24. November 2014 in fünf Fällen Marihuana, in zwei Fällen die Party-Droge MDMA und in einem Fall Ecstasy-Tabletten an ein 15 bzw. 16 altes Mädchen verkauft.

Das bestreitet der Petershauser, gibt den zweiten Teil der Anklage aber zu. In einer Erklärung, ließ Thomas D. seinen Verteidiger Florian Wurtinger erläutern, dass der Messebauer vor allem „massiv“ sein eigener Kunde gewesen war. Er sei in Geldschwierigkeiten gewesen und hätte deswegen auch Drogen verkauft. Seine Abnehmer wolle er nicht nennen.

Das bei der Wohnungsdurchsuchung vorgefundene Pfefferspray wollte er mit seiner Angst vor Einbrechern erklären. Die hätten in der Zeit davor seine Nachbarschaft unsicher gemacht. Die Staatsanwaltschaft interpretierte den Fund auf dem Wohnzimmertisch ein wenig anders. Für die Ankläger hat sich Thomas D. mit dem Spray und dem daneben liegenden offenen Taschenmesser des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln schuldig gemacht.

Die Waffen habe er nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft für den Fall einsetzen wollen, dass man ihn entdeckt oder angreift. Dazu kommt der Vorwurf der „unerlaubten Abgabe von Drogen an eine Minderjährige“.

Ein Urteil soll am 3. Dezember verkündet werden.

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