Deal im Vergewaltigungsprozess

München - Ob 10 000 Euro Schmerzensgeld angemessen sind, wird Carla F. (Namen geändert) vor Gericht gefragt. Die 30-jährige Studentin ist vergewaltigt worden. Ein Fremder hatte sie plötzlich von hinten gegen einen Verkehrsschild gestoßen. Dem 26-Jährigen Peter S. wird dafür seit Montag vor dem Landgericht der Prozess gemacht.
Der Fall: Am 10. Mai 2014, gegen 5.25 Uhr morgens war die Münchnerin an der U-Bahnhaltesstelle Aidenbachstraße aus der U-Bahn gestiegen. Ein ihr unbekannter Mann folgte ihr. An der Kreuzung Murnauer Straße/Pfaffenwinkel dann der unvermittelte Angriff: Die Frau wurde von hinten gestoßen und prallte mit dem Kopf gegen die Stange eines Verkehrszeichens. Sie stürzte und erlitt Schürfwunden an beiden Knien.
Als der Angreifer ihr kräftig in den Schritt fasste, riss die Strumpfhose. Doch entgegen des Tatplans des Vergewaltigers blieb Carla F. bei Bewusstsein. Sie schrie und wehrte sich heftig. Peter S. drückte die Frau zu Boden, griff ihr unter den Mantel und vergewaltigte sie. Carla F. schrie weiter laut um Hilfe.
Das zeigte endlich Wirkung. Der Vergewaltiger ließ von ihr ab und lief davon. „Er hat sich noch einmal umgedreht“, schildert sie die Szene vor Gericht. Dadurch war es ihr dann später möglich, ihren Peiniger wieder zu erkennen.
Ihre Beschreibung des Angreifers war gut, das Foto, das eine Überwachungskamera der U-Bahn geliefert hatte, besorgte den Rest. Peter S. wurde der Druck zu groß. Er stellte sich. Doch zunächst schwieg er. Erst nach einem Rechtsgespräch aller Prozessbeteiligten räumte er am Montag die Tat ein. Die Strafkammer unter dem Vorsitz von Gilbert Wolff musste ihm dafür eine Haftstrafe nicht über vier Jahren versprechen.
Die Öffentlichkeit wurde bei seinem Geständnis dann ausgeschlossen. Die Verteidiger sahen den persönlichen Bereich ihres Mandanten gefährdet.
Der fand vor Gericht übrigens kein persönliches Wort der Entschuldigung oder Reue für sein Opfer. Dabei lebt die junge Frau seit der Attacke mit großen psychischen Problemen. „Ich kann nicht mehr alleine verreisen oder nachts alleine unterwegs sein“, berichtet sie. Da sie nicht weiß wie lange sie noch therapiert werden muss, falle es ihr auch schwer zu sagen, ob die angebotenen 10 000 Euro als Schmerzensgeld angemessen sind.