Deal im Missbrauchsprozess: Bewährung für Benediktiner

Bei einer Absprache zwischen den Beteiligten wurde dem angeklagten Priester bei einem Geständnis eine Bewährungsstrafe zugesagt.
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Durch den Eingang zum Kloster Ettal im Landkreis Garmisch-Partenkirchen ist die Kloster- und Pfarrkirche zu sehen.
dpa Durch den Eingang zum Kloster Ettal im Landkreis Garmisch-Partenkirchen ist die Kloster- und Pfarrkirche zu sehen.

Überraschung im Prozess um sexuellen Missbrauch an Zöglingen von Kloster Ettal: Bei einer Absprache zwischen den Beteiligten wurde dem angeklagten Priester bei einem Geständnis eine Bewährungsstrafe von höchstens zwei Jahren zugesagt.

München – Der Prozess gegen einen Priester und Religionslehrer des oberbayerischen Kloster Ettals wegen sexuellen Missbrauchs von vier Jungen könnte schneller zu Ende gehen als vorgesehen. Am Donnerstag hat sich der Angeklagte vor dem Münchner Landgericht während der Vernehmung eines Opfers bei diesem überraschend entschuldigt. In einem anschließenden Gespräch zwischen den Beteiligten hinter den Kulissen wurde dem 44-Jährigen nach Angaben von Justizsprecherin Andrea Titz für ein Geständnis in den wesentlichen Punkten der Anklage eine Bewährungsstrafe von mindestens 21 und höchstens 24 Monaten zugesagt.

Der Geistliche bekannte sich über die Verteidigung zu drei Tatkomplexen. Er erklärte sich zu einer Sexualtherapie im Rahmen einer Bewährungsauflage bereit.

Lesen Sie hier: Kloster Ettal: Pater G. weist alle Vorwürfe zurück

Laut Staatsanwaltschaft war der Angeklagte im Benediktinerkloster Ettal seit dem Schuljahr 2001/2002 als Religionslehrer tätig und betreute als Präfekt zehn bis zwölf Schüler einer Jahrgangsstufe im Internat. Er regelte den Tagesablauf und unternahm mit seinen Zöglingen verschiedene Freizeitaktivitäten. Dabei kam es bis 2004 zu den ihm angelasteten sexuellen Übergriffen an zwölf und 13 Jahre alten Jungen. Er griff den Buben in die Hose und streichelte sie am Geschlechtsteil.

Zum Prozessauftakt hatte der Geistliche sexuelle Handlungen an seinen Schülern bestritten. Er habe es aber in vielen Fällen "an der nötigen Distanz fehlen lassen", sagte der Angeklagte. Für die Schüler sei er "Vater- und Mutterersatz" gewesen.

Die inzwischen erwachsenen Opfer wurden unter Ausschluss der Öffentlichkeit angehört. Bei dem dritten jungen Mann entschuldigte sich der Angeklagte am vierten Verhandlungstag überraschend. Danach zog sich die Strafkammer mit dem Staatsanwalt, den Verteidigern und der Nebenklagevertretung zu einem Rechtsgespräch zurück. Der Prozess wird am 5.März fortgesetzt.

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