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Deal im "Blood & Honour"-Prozess: Maximal Bewährungsstrafen

Nach einer Reihe nicht-öffentlicher Gespräche haben das Gericht, die Angeklagten und die Staatsanwaltschaft den Deal besiegelt.
von  AZ/dpa
Die Angeklagten mit ihren Anwälten im Gerichtssaal des Landgerichts München I. (Archivbild)
Die Angeklagten mit ihren Anwälten im Gerichtssaal des Landgerichts München I. (Archivbild) © Peter Kneffel/dpa

München - Die in München angeklagten mutmaßlichen Funktionäre und Mitglieder des verbotenen Neonazi-Netzwerks "Blood & Honour" sollen voraussichtlich maximal mit Bewährungsstrafen oder mit Geldstrafen davonkommen. Dies stellte das Landgericht München I den Männern am Dienstag nach einer Reihe nicht-öffentlicher Gespräche über einen sogenannten Deal in Aussicht. Alle Angeklagten und die Generalstaatsanwaltschaft München stimmten dem Verständigungsvorschlag des Gerichts anschließend zu.

Bewährungsstrafen nach Geständnis möglich

Der mutmaßliche "Divisionschef Deutschland" kann demnach bei einem Geständnis mit einer Freiheitsstrafe auf Bewährung zwischen einem Jahr und acht Monaten und einem Jahr und elf Monaten rechnen. Vier weiteren Angeklagten stellte der Vorsitzende Richter Norbert Riedmann ebenfalls Bewährungsstrafen in Aussicht – jeweils mit einer Bewährungszeit von drei Jahren. Vier Angeklagte können mit Geldstrafen rechnen. Voraussetzung ist in allen Fällen, dass die Männer die Anklagevorwürfe vollständig einräumen. Das Verfahren gegen einen weiteren Angeklagten stellte das Gericht, nachdem dieser ein Geständnis ablegte, gegen Zahlung einer Geldauflage umgehend ein.

Verbotene Neonazi-Organisation weitergeführt

Die zehn angeklagten Männer sollen die im September 2000 vom Bundesinnenministerium verbotene Organisation "Blood & Honour" fortgeführt und rechtsextremistisches Gedankengut verbreitet haben. Einige der Angeklagten sollen etwa Musik-CDs mit verbotenem Rechtsrock und Merchandising-Artikel mit verbotenen rechtsradikalen Symbolen verkauft und an Rechtsrock-Konzerten teilgenommen haben. Unter den Angeklagten befinden sich laut Generalstaatsanwaltschaft auch "Sektionschefs" aus Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen.

Das Verfahren für einen Deal ist in der Strafprozessordnung geregelt. Bei einer solchen Verständigung einigen sich die Richter mit den Beteiligten darauf, wie das Urteil in etwa ausfällt. Voraussetzung ist in aller Regel, dass sich die Angeklagten zu einem Geständnis bereit erklären. Das Gericht kann dann sagen, in welchem Rahmen sich die zu erwartende Strafe bewegen wird. Der Deal kommt zustande, wenn die Angeklagten und die Staatsanwaltschaft zustimmen. Dies spart den Beteiligten viel Zeit, weil sich die Beweisaufnahme deutlich abkürzt.

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