Datenschutz beim Gaststättenbesuch in Zeiten von Corona
München - Ein Wirt ist kein Datenschutzbeauftragter. Und so lief denn bei der eingeschränkten Wiedereröffnung der bayerischen Gastronomie einiges so, dass sich Datenschützern die Nackenhaare aufstellten. Vielerorts wurde die vorgeschriebene Registrierpflicht der Gäste so gehandhabt, dass jedermann leicht einsehen konnte, wer wann dem Etablissement schon die Ehre erwiesen hatte.
Dass jeder Gast sich mit Name und Kontaktdaten – wenigstens einer Telefonnummer – identifizieren muss, bevor er bedient wird, entspricht der berechtigten Forderung der Infektiologen nach Rückverfolgbarkeit. Personen, die sich womöglich im Wirtshaus angesteckt haben könnten, sollen so leicht ermittelt werden können. Die Vorschrift geht auf die bitteren Erfahrungen mit den gastronomischen Virenschleudern in Tiroler Skigebieten zurück.
Pseudonyme und falsche Kontaktdaten
Doch die Infektiologen haben ihre Rechnung nicht mit den Datenschützern gemacht. In vielerorts ausgelegten Eintragungslisten konnte jeder Gast sehen, ob Frau Meier von nebenan oder Rentner Huber von gegenüber auch schon da gewesen waren ("Dass die sich so was leisten können!"). Nicht jedem Wirtshausbesucher war das recht. Eine unbekannte Zahl von ihnen soll daher Pseudonym und falsche Kontaktdaten hinterlassen haben, was überhaupt nicht im Sinne des Infektionsschutzes ist und sogar teuer werden kann.
"So geht das natürlich nicht", sagt der Landesgeschäftsführer des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga) Bayern Thomas Geppert. Entweder müsse das Personal der Gaststätte die Personalien auf einer nicht einsehbaren Liste eintragen oder es müsse für jeden Gast ein einzelner Zettel parat liegen, der dann eingesammelt wird.
Zettelwirtschaft ist eine datenschutzrechtliche Grauzone
Aber auch, wenn die Daten der Besucher ordnungsgemäß erhoben werden, hinterlässt die Zettelwirtschaft eine datenschutzrechtliche Grauzone. Die Listen und Zettel sollen zwar nach vier Wochen vernichtet werden, aber ob dies auch zuverlässig geschieht und ob nicht interessante Gästedaten zuvor Eingang in hauseigene Marketing-Aktivitäten finden, kann niemand kontrollieren.
Wie so oft kommt die Lösung aus den Software-Schmieden. Mit einem Quick Response-Code (QR-Code) arbeiten schon einige Wirte, um den Gästen ohne potentiell infektiöse Speisekarten ihr Angebot nahezubringen. Dazu muss die auf den Tischen ausgelegte quadratische Matrix gescannt werden und schon erhält der Gast die komplette Speisekarte auf sein Smartphone.
Auf demselben Weg sollen die Gäste nun auch ihre persönlichen Daten hinterlassen. Der Wirt habe damit kaum noch Aufwand und bekomme die persönlichen Informationen seiner Gäste gar nicht mehr zu Gesicht, preist Geppert den QR-Code. Entwickelt wird der Dienst von der Münchener AKDB, die vor allem digitale Lösungen für Kommunen und öffentliche Einrichtungen erarbeitet. Der "einfache und sichere" Web-Dienst soll für die Wirte kostenlos oder zumindest sehr preiswert sein, heißt es bei der Dehoga Bayern.
Problem also bald gelöst? Nicht so ganz. Denn wer nicht ständig ein Smartphone dabei hat, könnte dann als Gast zweiter Klasse behandelt oder gar abgewiesen werden. Geppert zerstreut diese Bedenken: Selbstverständlich würden die Wirte nach wie vor auch reale Registrierungszettel für diejenigen bereit halten, die kein Smartphone zücken können oder wollen. Das ganze basiere auf Freiwilligkeit.
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