Das wird teuer! 14 Kilo Steinkorallen im Gepäck!

Weil ein 44-Jähriger am Flughafen München unter Artenschutz stehende Mitbringsel im Reisegepäck hat, wird's jetzt richtig teuer. Ein Exemplar war besonders riesig. Was der Mann dabei hatte.
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Unfassbar riesig: Diese artengeschützte Steinkoralle hatte ein Mann im Reisegepäck am Flughafen München.
Polizei 2 Unfassbar riesig: Diese artengeschützte Steinkoralle hatte ein Mann im Reisegepäck am Flughafen München.
Unfassbar riesig: Diese artengeschützte Steinkoralle hatte ein Mann im Reisegepäck am Flughafen München.
Polizei 2 Unfassbar riesig: Diese artengeschützte Steinkoralle hatte ein Mann im Reisegepäck am Flughafen München.

Sie stehen unter Artenschutz: Unglaubliche 14 Kilo Steinkorallen hatte ein 44-Jähriger am Flughafen München im Reisegepäck. Ein Exemplar war besonders riesig. Jetzt wird's teuer für den Mann.

München - Neun Steinkorallen mit insgesamt über 14 Kilogramm Gewicht hat ein 44-jähriger Mann versucht, vergangene Woche am Flughafen München in seinem Reisegepäck in die Europäische Union (EU) zu bringen.

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Nach Ankunft am Flughafen München wurde der aus dem Oman kommende Reisende von Zöllnern des Münchner Flughafens zu einer Kontrolle gebeten. Beim Kontrollieren der Koffer fanden die Beamten neun Steinkorallenstücke. Dabei staunten die Zöllner über ein besonders großes Stück: stolze 55 cm lang und mit einem Gewicht von über elf Kilogramm ist dieses Exemplar ein Schwergewicht unter den bisher aufgefundenen Korallen.

Lesen Sie hier: Flughafen München Fünf Kilo Koks im Bauch: Schmuggler erwischt

Der Reisende gab nach Befragung an, dass er die Steinkorallen privat als Ausstellungsstücke verwenden wolle.

Der Zoll musste wegen fehlender Artenschutzgenehmigungen die Beschlagnahme der Steinkorallen anordnen. „Die Steinkoralle und viele weitere Korallenarten stehen gänzlich unter Schutz und dürfen daher nur mit einer gültigen Genehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde in die EU eingeführt werden.“, so Marie Schuster, Pressesprecherin des Hauptzollamts München.

Den Reisenden erwartet nun ein empfindliches Bußgeld des Bundesamts für Naturschutz.

Zusatzinfo:

Für die Steinkoralle besteht eine Genehmigungspflicht, welche neben den lebenden auch die toten Exemplare, Teile davon und auch daraus hergestellte Erzeugnisse umfasst. Lediglich Korallensand, welcher weniger als 2mm Körnung hat, und fingerähnliche, am Strand angeschwemmte Bruchstücke von nicht mehr als 30mm Durchmesser sind von den Artenschutzvorschriften ausgenommen.

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