Betrug mit Corona-Tests: Staatsanwaltschaft fordert Haft

Im Prozess um tausendfachen Abrechnungsbetrug in einem Corona-Testzentrum im oberbayerischen Geretsried haben die beiden Angeklagten die Taten am Mittwoch gestanden. "Das war Gier", sagte der 31 Jahre alte Angeklagte vor dem Amtsgericht München. Auch seine 34 Jahre alte Verlobte und Komplizin räumte die Vorwürfe ein.
AZ/dpa |
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Corona-Schnelltests mit positivem (l) und negativem Ergebnis liegen auf einem Tisch.
Corona-Schnelltests mit positivem (l) und negativem Ergebnis liegen auf einem Tisch. © Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild

München - Im Prozess um tausendfachen Abrechnungsbetrug in einem Corona-Testzentrum fordert die Staatsanwaltschaft Gefängnisstrafen für die beiden Angeklagten. Sie beantragte am Mittwoch dreieinhalb Jahre Haft für einen 31-Jährigen sowie zwei Jahre und neun Monate Haft für seine 34 Jahre alte Verlobte und Komplizin. 

Tausendfacher Abrechnungsbetrug mit Corona-Tests: Haft gefordert

Das Duo hatte zuvor tausendfachen Abrechnungsbetrug im Corona-Testzentrum im oberbayerischen Geretsried zugegeben. Mehr als 13.000 Tests rechneten die Angeklagten laut Anklage in ihrem zum Testzentrum umfunktionierten Handyladen bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) ab – rund 12.000 mehr als sie tatsächlich durchführten. Dafür wurden ihnen gut 171.000 Euro überwiesen; gut
150.000 mehr als ihnen zustand.

Das Geld soll das Paar weitgehend verprasst haben. Als die Beiden wenige Wochen nach der Überweisung aufflogen, waren nur noch knapp 50.000 Euro übrig. Er habe "in Saus und Braus gelebt", sagte der 31-Jährige bei der Polizei.

Anonymer Anrufer lässt Betrüger auffliegen

Aufgeflogen war der Schwindel nach einem anonymen Anruf bei der Polizei. So konnte auch eine zweite Auszahlung der KVB gestoppt werden. "Zu Unrecht abgerechnete Beträge von insgesamt über 185.000 Euro wurden nicht mehr ausgezahlt", teilte die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) an der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg mit, die in diesem Fall die Ermittlungen führte und auch die Anklage erhob.

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Die Verteidiger des angeklagten Paares forderten Bewährungsstrafen für ihre Mandanten und betonten vor allem, wie leicht dieser Betrug aufgrund fehlender Kontrollmechanismen gefallen sei. Viel kriminelle Energie sei dafür nicht nötig gewesen. Das Gericht wollte noch am Nachmittag ein Urteil sprechen. 

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