Das tut die Stadt, um Wohnungen zu retten

Platz für Mieter darf nicht einfach durch Büros ersetzt werden. „Wohnraumzweckentfremdungssatzung“ – wie sie funktioniert.
MÜNCHEN „Wohnraumzweckentfremdungssatzung“ – was für ein Ausdruck. 32 Buchstaben, der Inbegriff eines amtsdeutschen Wortungetüms. Was sich dahinter verbirgt, ist ein Instrument zur Rettung von Wohnungen. Wie wirksam dieses ist, dokumentiert das Sozialreferat jährlich in einem Bericht.
Demnach sind in den zurückliegenden fünf Jahren 934 Wohneinheiten mit einer Gesamtfläche von rund 63 500 Quadratmetern vor einer Zweckentfremdung geschützt worden. Von einer solchen spricht man, wenn Wohnungen in Gewerberäume umgewandelt oder abgerissen werden – oder wenn sie länger als drei Monate leer stehen.
Im vorigen Jahr konnte das bei 142 Bleiben verhindert werden. Manche Eigentümer ließen sich vom Sozialreferat doch noch überzeugen, ihren Antrag auf eine Umwandlung zurückzuziehen. Andere machten auch ohne den Segen der Stadt Nägel mit Köpfen.
Doch in 106 Fällen kamen die Außendienstmitarbeiter der Behörde ihnen auf die Schliche. Sie kontrollierten im vorigen Jahr 16 818 Objekte. Ein Verstoß gegen die Satzung kann teuer werden. Bei einer ungenehmigten Zweckentfremdung droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50 000 Euro.
Dass heiß umkämpfter Wohnraum in Gewerbe umgewandelt wird, lässt sich aber nicht immer verhindern. Wenn es „vorrangige öffentliche“ oder „schutzwürdige private“ Interessen gibt, muss die Stadt eine Umwandlung genehmigen. Ein Beispiel für den ersten Punkt wäre etwa eine Wohnung, die einer Krippe weichen muss.
Wer ein Privatprojekt verfolgt und eine Genehmigung dafür braucht, muss einen Ausgleich schaffen. Entweder in Form von Ersatzwohnraum, der möglichst auf demselben Grundstück und innerhalb von drei Jahren entstehen soll. Oder aber in Form einer Ausgleichszahlung. Für letztere Variante entschieden sich zuletzt die Eigentümer von 55 Objekten – was der Stadt rund eine Million Euro einbrachte. Geld, das wiederum verbaut werden soll.