Das Honorar des Hubert Haderthauer

Die Forderung des Freistaats an den Arzt nach Rückzahlung von Honoraren ist auch in der zweiten Instanz gescheitert.
von  John Schneider
Hubert Haderthauer darf sich freuen: Den Prozess am Oberlandesgericht hat er gewonnen.
Hubert Haderthauer darf sich freuen: Den Prozess am Oberlandesgericht hat er gewonnen. © dpa

München Der Freistaat holte sich im Fall von Hubert Haderthauer, dem Ehemann der Ex-Ministerin Christine Haderthauer, eine zweite Watschn ab. Bereits in der ersten Instanz hatte das Landgericht, die Forderung nach Honorar-Rückzahlung von 89 000 Euro an den Freistaat abgewiesen. Die Berufung beim Oberlandesgericht brachte am Donnerstag dasselbe Ergebnis.

Der Freistaat hatte geklagt, weil Haderthauer Laborleistungen wie Drogen-Screening-Untersuchungen bei Probanden, die Bewährungsauflagen erfüllen mussten, falsch abgerechnet haben soll. Haderthauer handelte aber im Auftrag des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft, die in ihren Beschlüssen gleichzeitig verfügt hatten, dass der Freistaat die Kosten zu tragen habe.

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Eigentlich eine klare Sache sollte man meinen. Doch die Vertreter des Freistaats bestanden darauf, dass Haderthauer das Honorar für die Laborleistungen nicht zugestanden habe. Der Grund: Er sei kein Facharzt für Labormedizin.

Diese Argumentation nahm Thomas Steiner, der Vorsitzende Richter der Brerufungsinstanz nach allen Regeln der (juristischen) Kunst und sehr anschaulich auseinander. Handelt ein Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst, so Steiner, dann sei es ziemlich egal, ob er über die jeweilige Fachqualifikation verfüge. Das gelte für den Augenarzt, der ein Ohrleiden heilt genauso wie für den Psychiater Haderthauer, der Laborleistungen erbringt.

Hubert Haderthauer darf sein Honorar also behalten.

 

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